Soziales

Per Umweg zum Pflegebonus

Am Dienstag hat das Land das Prozedere erklärt, wie Betreuerinnen, die sich im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung verpflichtet haben, länger in Kärnten zu bleiben, zur Bonuszahlung von 500 Euro kommen. Für Fragen sorgt, warum man das Geld nicht den Pflegerinnen, sondern den Klienten überweist.

500 Euro gibt es als Bonus bei Verlängerung des Pflege-Aufenthaltes um mindestens vier Wochen. Diese österreichweit koordinierte Maßnahme soll 24-Stunden-Betreuungskräfte zu einem verlängerten Aufenthalt bei ihren jeweiligen Klienten bewegen. Auf einen einheitlichen Modus bei der Auszahlung konnten sich die Gesundheitsreferenten aber nicht einigen, daher gehen die Bundesländer eigene Wege.

Geld bekommt Klient

In Kärnten wird die Auszahlung per Online-Antrag in zwei Schritten abgewickelt. Das Geld kommt zunächst an die zu pflegende Person und nicht direkt an die Betreuungskraft. In Zeiten von Online-Banking mit BIC und IBAN auf den ersten Blick eine ungewöhnlich Maßnahme.

Es gebe dafür aber Gründe: Zum einen verfügen viele südosteuropäische Betreuungskräfte über keine österreichische Konten, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ). Dem Land fehle damit die Kontrolle, um eventuelle Missbräuche zu verhindern. Das zweistufige Verfahren soll genau das verhindern.

Beide müssen Verlängerung bestätigen

Zunächst bestätigen die Klienten und die Betreuungskräfte per Formular gemeinsam, dass der Betreuungs-Turnus verlängert wird. Im zweiten Schritt versichert dann der oder die Betreuerin, dass sie den 500 Euro-Bonus ohne Abzüge erhalten hat. Bei den Klienten im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes muss mindestens Pflegestufe drei vorliegen.

Aus dem Gesundheitsreferat heißt es, man würde Anträge auch per Post an zu Pflegende zustellen, sollten diese in ihrem Umfeld keine Möglichkeit haben, den Antrag online auszufüllen oder auszudrucken. Das Land sagte, man wolle die Bonuszahlungen so einfach, unbürokratisch und sicher wie möglich abwickeln. Ab Anfang Mai sollen die Anträge auf der Homepage des Landes zur Verfügung stehen.