Ein Fahrrad mit Kinderfahrrad
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Freizeit und Hobbies

Fahrrad und Motorrad: Was ist erlaubt?

Die meisten Menschen haben wegen der Coronavirus-Krise viel mehr Zeit als früher, um auch Freizeitaktivitäten nachzugehen. Es gibt allerdings die Ausgangsbeschränkungen. Gerade jetzt zu Ostern sind viele mit dem Fahrrad und dem Motorrad unterwegs. Explizit verboten ist das nicht.

Inwieweit die Ausgangsbeschränkungen Fahrradfahren und Motorradfahren betreffen, dieser Frage sind wir nachgegangen. Um es gleich vorwegzunehmen: Es ist eigentlich eine Rechtsunsicherheit, denn explizit verboten ist es nicht, mit dem Rad oder Motorrad unterwegs zu sein. Und so lautet ein wichtiges Wort in diesen Tagen: Vernunft.

Ein Kind und ein Erwachsener beim Radfahren
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Viele nutzen das Wetter, um mit dem Fahrrad zu fahren

Appell an die Vernunft

Das gilt auch für Helmuth Riedl, er ist Geschäftsführer vom Fahrzeughaus Kropfitsch in Klagenfurt. Mit der Vespa wird ausschließlich in die Arbeit gefahren und nicht zum Vergnügen. „Es ist natürlich ein Wahnsinn bei diesem Wetter, dass man sein Zweirad maximal für den Weg zur Arbeit nutzen kann, wobei hier die Ansteckungsgefahr eigentlich gar nicht gegeben wäre, da wir ja mit Schutzausrüstung fahren“.

Ein Mann fährt auf einer Vespa
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Dass auf den heimischen Straßen kaum Motorradfahrer unterwegs sind, hat auch den Grund, dass viele ihr Fahrzeug bei den geschlossenen Kfz-Stellen nach der Winterpause ja nicht anmelden können. Und so wird die Zeit genutzt, die Zweiräder zu warten. „Wir halten uns alle daran, was die Regierung derzeit sagt. Es ist sicher vernünftig in diesem Zusammenhang jetzt nicht mit der Vespa herumzufahren“, sagt Unternehmensberater Mario Deliner.

Unfallrisiko minimieren

Fahrradfahren, rauskommen aus den eigenen vier Wänden, die Kinder beschäftigen – frische Luft tanken – das alles ist erlaubt. Das Wichtigste dabei sei, den Leistungssport hintanzuhalten. Einfach, weil das Unfallrisiko minimiert werden soll. „Nicht alles, was gesetzlich explizit verboten ist, ist auch vernünftig. Wenn man jetzt nach draußen darf, um sich zu bewegen, darf man auch mit dem Fahrrad fahren. Das machen auch viele Menschen, das ist auch absolut okay, aber es wäre jetzt nicht sinnvoll Leistungssport zu betreiben. Dafür ist momentan nicht die Zeit, auch wenn es grundsätzlich nicht verboten ist“, so Polizeisprecher Rainer Dionisio.

Ein Polizeiauto auf Patrouille
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Die Polizei auf Patrouille

Wissen, worauf es ankommt

Bei unserem Lokalaugenschein entlang der Sattnitz zeigt sich, der Abstand wird eingehalten, nur Einzelgänger oder kleine Gruppen sind unterwegs. Die Polizei fährt Patrouille und kontrolliert, ob die Ausgangsbeschränkungen eingehalten werden.

Eine Frau fährt auf einem Fahrrad
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Fahrradfahren ist erlaubt, auf Leistungssport sollte aber besser verzichtet werden

Und die Radfahrer scheinen zu wissen, worauf es ankommt. „Man soll Vergnügungsfahrten meiden und nur notwendige Sachen erledigen, Mindestabstand einhalten und die Schutzmaske habe ich auch mit“, so Frank Herrmann. Und so bleibt zum Schluss wieder nur der Appell an die Vernunft von Seiten der Bundesregierung: alles mit Maß und Ziel und nichts, was dem Gemeinwohl schaden könnte.