Vereinzelte Spaziegänger im Park
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Chronik

Die meisten halten sich an Beschränkungen

Mindestens noch eine Woche, bis Ostermontag, gelten die Ausgangsbeschränkungen. Fast täglich kommen von der Regierung Appelle, die Anordnungen weiter zu befolgen. Obwohl die meisten die Regeln befolgen, werden pro Tag rund 50 Anzeigen erstattet.

Wer Hand in Hand einen Spaziergang unternehmen will, sollte auch gemeinsam wohnen, wenn keine Strafe riskiert werden soll. Was erlaubt ist und was nicht regelt die Covid-19-Verordnung. Nach drei Wochen sind die meisten schon im Bilde.

Zwei Personen auf einer Bank am See
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Abstandsregeln werden überwiegend einhgehalten

Dennoch gibt es rund jeden Tag 50 Anzeigen. „Wir suchen in erster Linie das Gespräch“, sagte Polizeisprecher Rainer Dionisio am Montag zur APA, es werde aber auch gestraft. Die Entscheidung über die Strafhöhe liege bei Bezirkshauptmannschaften und Magistraten, die auch Anzeigen verwerfen können.

Keine Grundlage für Strafen in Wohnungen

Es gab schon Anzeigen wegen Zusammenkünften in Wohnungen, hier fehle aber die rechtliche Grundlage für Strafen. Am Wochenende wurden in Villach 34 Anzeigen erstattet, meistens gehe es um das Zusammenstehen ohne Mindestabstand. Am Wochenende wurden auch mehrere Personen erwischt, die einen gesperrten Spielplatz nutzten. Die Strafen gehen von 150 bis über 3.000 Euro. Mit einer Strafe im vierstelligen Bereich müsse etwa ein positiv auf das Coronavirus getesteter Mann rechnen, der sich nicht an die Quarantäne hielt, weil er angeblich dringend zur Post musste.

Zwei Personen auf Steg am See
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Training auf einsamen Steg vor malerischer Kulisse

391 Anzeigen in Klagenfurt

Im Magistrat Klagenfurt stieg mit dem Wochenende die Anzahl der eingelangten Anzeigen von 344 auf 391. Es gehe auch hier großteils um „die üblichen Verdächtigen“, die mit ihren Bierdosen irgendwo zusammenstehen, hieß es von der Stadtpresse. Bernd Riepan, Bezirkshauptmann von Villach-Land, hat bisher 20 Anzeigen vorliegen, die jetzt geprüft werden. „Es ist gut, dass die Polizei kontrolliert, aber wir müssen schauen, dass das, was angezeigt wird, auch einem Straftatbestand zuzuordnen ist.“ Gewisse Regelungen seien einfach unklar, die Auslegung strittig.

Ausgangsbeschränkungen: Sind die Regeln klar genug?

Mindestens noch bis Ostermontag gelten in Österreich die Ausgangsbeschränkungen. Fast täglich kommen von der Regierung Appelle, die Anordnungen weiter zu befolgen und den Mindestabstand von einem Meter einzuhalten. Wie weit halten sich die Kärntnerinnen und Kärntner daran, sind die Regeln klar genug sind?

Polizei verhinderte Grillen

Am Wochenende wurden in Klagenfurt zum Beispiel drei Personen, die vor einem Supermarkt Bier tranken und Leute anstänkerten, angezeigt, in einem Park wollten drei Männer gerade ihren Picknickgrill anwerfen, als die Polizei einschritt. Hubschrauberflüge wie in Tirol zur Kontrolle der Berge, um Alpinisten zu entdecken, die sich den Ausgangsbeschränkungen widersetzen, gebe es in Kärnten nicht, sagte Dionisio.

Die Anzeigen- und Strafpraxis der Polizei wird nun auch von der Volksanwaltschaft von Amtswegen geprüft, wie diese am Montag bekannt gab. Einerseits ließen Berichte auf unterschiedliche Handhabung der Vorgaben in den Bundesländern schließen, andererseits gäbe es Fälle, bei denen eine unter Umständen übertriebene Härte an den Tag gelegt werde, hieß es in einer Aussendung. Bezüglich Kärnten liege aktuell aber nichts vor, hieß es bei der Volksanwaltschaft auf Nachfrage.

Regeln für das Osterfest

Generell sind die meisten sehr diszipliniert, das zeigte auch ein Lokalaugenschein des ORF-Kärnten in den Parks und an den Seen. Das sollte sich auch zu Ostern nicht ändern – mehr dazu in Richtlinien für das Osterfest (news.ORF.at).