Seevilla Samek in Maigernigg am Wörthersee Südufer
ORF/Christof Glantschnig
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Chronik

Seenvolksbegehren muss verschoben werden

Die Eintragungsfrist für das Kärntner Seenvolksbegehren hätte von 21. bis 27. April stattfinden sollen. Krisenbedingt muss dieser Termin vorerst auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Es geht darin um die Erhaltung von Seegrundstücken durch die öffentliche Hand.

Die Initiatoren des Volksbegehrens gaben die Verschiebung auf Facebook bekannt. Ein neuer Termin für die Eintragungswoche steht vorerst nicht fest. Ziel des Volksbegehrens ist es, Seegrundstücke der öffentlichen Hand für die Allgemeinheit zu erhalten.

Verkaufsverbote und Wegefreiheit

Konkrete Forderungen dabei: Ein Verkaufsverbot und Neubebauungsverbot für Seeufergrundstücke im Besitz des Landes oder der Gemeinden, die elektronische Erfassung aller Seeufergrundstücke in öffentlichem Besitz, die Schaffung eines Fonds und die Widmung der Motorbootabgabe zum Ankauf von Seeufergrundstücken sowie Wegefreiheit an den Ufern der Kärntner Seen, die Land oder Gemeinden gehören.

Die Initiatoren hatten Mitte Dezember mehr als 7.500 Unterstützungserklärungen abgegeben, 2.000 waren für die Abhaltung eines Volksbegehrens in Kärnten nötig – mehr dazu in Seen: 7.558 Unterstützungserklärungen.