Der Wörthersee aus der Luft mit Blick auf das Klagenfurter Strandbad
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Chronik

Seen: 7.558 Unterstützungserklärungen

In Kärnten wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 die Eintragungswoche für ein Seenvolksbegehren stattfinden. Wie die Initiatoren am Montag auf APA-Anfrage mitteilten, wurden insgesamt 7.558 Unterstützungserklärungen bei der Kärntner Landeswahlbehörde abgegeben.

Ziel des Volksbegehrens ist es, Seegrundstücke der öffentlichen Hand für die Allgemeinheit zu erhalten. Konkrete Forderungen des Volksbegehrens: Ein Verkaufsverbot und Neubebauungsverbot für Seeufergrundstücke im Besitz des Landes oder der Gemeinden, die elektronische Erfassung aller Seeufergrundstücke in öffentlichem Besitz, die Schaffung eines Fonds und die Widmung der Motorbootabgabe zum Ankauf von Seeufergrundstücken sowie Wegefreiheit an den Ufern der Kärntner Seen, die Land oder Gemeinden gehören.

Minimum sind 2.000 Unterstützer

Für die Abhaltung eines Volksbegehrens in Kärnten sind 2.000 Unterstützungserklärungen nötig. Binnen eines Monats muss nun die Landeswahlbehörde entscheiden, ob die Bedingungen für das Volksbegehren erfüllt sind. Ist das der Fall, so wird der Zeitpunkt für die Eintragungswoche festgelegt, in der die Kärntner unterschreiben können. Initiator Gerhard Godescha rechnet damit, dass das „frühestens im März, spätestens im Juli“ der Fall sein wird.

Kommen mehr als 7.500 Unterschriften zusammen, so wird das Volksbegehren zur Behandlung an den Landtag weitergeleitet. Dass das der Fall ist, dürfte so gut wie fix sein – denn die bisher gesammelten 7.558 Unterstützungserklärungen gelten auch als Unterschriften für das Volksbegehren.