Chronik

Polizeioberst muss für Körperverletzung zahlen

Ein hochrangiger Polizist ist am Donnerstag am Bezirksgericht Hermagor wegen Körperverletzung verurteilt worden. Wie Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl bestätigt, fasste er eine Geldstrafe von 9.000 Euro aus.

Dem Mann war vorgeworfen worden, eine Spaziergängerin geschlagen zu haben, weil diese ihre Hunde nicht angeleint hatte. Der Jäger, der selbst mit einem frei laufenden Hund unterwegs war, war mit ihr in Streit geraten. Er bekannte sich vor Gericht nicht schuldig: „Ich sehe mich als Opfer einer böswilligen Verleumdung“, hatte er schon am ersten Verhandlungstag im Februar vor Richterin Andrea Wetschnig gesagt. Die Richterin betrachtete jedoch die Aussagen der Zeugen als glaubwürdig.

Polizeioberst verurteilt

Ein hochrangiger Polizist ist am Donnerstag am Bezirksgericht Hermagor wegen Körperverletzung verurteilt worden. Wie Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl bestätigt, fasste er eine Geldstrafe von 9.000 Euro aus.

In ihrer Urteilsbegründung sagte Wetschnig, sie halte die Aussagen der Zeugen für glaubwürdig – sowohl die des Opfers, als auch der Personen, die der Frau nach dem Vorfall im Wald begegnet waren. Ein Gutachten hatte ergeben, dass die Verletzung an der Wange der Frau eindeutig durch eine stumpfe Gewalteinwirkung zustande gekommen sei. Das Urteil, 120 Tagessätze in Höhe von jeweils 80 Euro, ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte legte Berufung ein.