Prozessbeginn gegen hochrangigen Polizisten
ORF/Peter Matha
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Gericht

Körperverletzung: Polizeioberst vor Gericht

Am Mittwoch hat sich ein Kärntner Polizeioberst vor dem Bezirksgericht Hermagor wegen des Verdachts der Körperverletzung verantworten müssen. Er soll eine Spaziergängerin geohrfeigt haben, weil diese ihre Hunde nicht angeleint hatte. Ein Gutachter wird bestellt, es wurde vertagt.

Zu dem Vorfall kam es am 1. März 2019 auf einer Waldlichtung in Kirchbach im Gailtal. Der Polizist ist auch Jagdaufseher und war mit seinem Hund unterwegs. Er traf eine Spaziergängerin, die seit Kurzem im Gailtal lebt und sagte ihr, sie solle ihre beiden Hunde anleinen. Die Frau konterte, dass auch er seinen Jagdhund an die Leine nehmen solle. Es kam in der Folge zu einem Streit. Die Frau sagt, der ihr damals unbekannte Mann habe sie ins Gesicht geschlagen, sie habe eine Jochbeinprellung erlitten. Von der Verletzung gibt es Fotos. Dass aber der Polizist der Täter ist, bleibt unbewiesen, es gibt keine Zeugen, nur Indizien.

Polizist: Nicht geschlagen

Nach der Ermittlung der Polizei Kötschach-Mauthen kam zuerst das Landeskriminalamt Kärnten ins Spiel und dann das steirische. Auch die Staatsanwaltschaft Graz wurde eingeschaltet, um Befangenheit zu vermeiden. Der angeklagte Polizist sagte, er habe die Frau nicht geschlagen. Er wolle aber den Prozess, um den Verdacht aus der Welt zu räumen.

Die Frau, die in diesem Fall Zeugin und Privatbeteiligte ist, nahm sich Alexander Todor-Kostic als Anwalt. Dieser sagte, er rechne mit einem kurzen Verfahren – ebenso der Anwalt des Polizisten, Philipp Mödritscher. Dass vor der Bezirksrichterin verhandelt wird, hat mit der geringen Schwere der Tat zu tun.

Verteidiger spricht von Medienhatz

Der Verteidiger sprach bei der Verhandlung von einer Medienhatz gegen seinen Mandanten, der Angeklagte selbst von böswilliger Verleumdung. Richterin Andrea Wetschnig wollte, dass er selbst sein Naturell beschreibt. Er sagte, er sei ruhig und einfühlsam, würde aber von manchen Personen als barsch empfunden. Auf die Frage, ob er „auszucke“, sagte er, dann sei er bei der Polizei fehl am Platz, wenn das in so einer Situation passiere.

An besagtem 1. März, dem letzten Tag seines Krankenstandes, ging er mit dem Jagdhund seines Sohnes auf die Suche nach Fallwild. Da sei ihm ein Staffordshire-Terrier entgegengekommen, den er als Kampfhund erkannt habe. Er habe Angst gehabt, gab er zu Protokoll. Kurz darauf traf er die Frau mit einem zweiten Hund, einem Rhodesian Ridgeback, ebenfalls ohne Leine. Er habe sich bei der Frau samt seinem Polizeirang vorgestellt und sie aufgefordert, die Hunde anzuleinen, das ohne Aufregung. Die Frau sei aber nach kurzer Diskussion davongegangen, ohne die Hunde anzuleinen. „Bei allem, was mir heilig ist, gewatscht habe ich sie nicht“, sagte er aus. Das habe er noch nie gemacht.

Frau blieb bei Aussagen

Die 53-jährige Frau wurde von der Richterin belehrt, dass eine Falschaussage zu einer mehrjährigen Haftstrafe führen könnte. Diese blieb aber bei ihrer Version, ein fremder Mann sei auf sie zugekommen und habe sie aggressiv aufgefordert, die Hunde anzuleinen. Plötzlich habe sie seine Hand auf der linken Wange gespürt. Ein Arzt bestätigte eine Jochbeinprellung. Wegen der Schmerzen und Verfärbungen gehe sie von einem Faustschlag aus. Etliche Tage später, nach einer Anzeige bei der Polizei und Ermittlungen, sei erst klar geworden, um wen es hier gehe. Sie habe nicht glauben können, dass ein Polizeioffizier so etwas tun würde, sagte die Frau.

Der Verteidiger legte noch in die Waagschale, dass die Frau im Internet eine Petition gegen die Jagd unterschrieben hätte. Ja, sie sei dagegen, dass frei laufende Hunde erschossen werden, sagte die Slowakin, die mit ihrem Mann vor einigen Jahren ins Gailtal gezogen war. Nun muss die Richterin entscheiden, denn weiterhin steht Aussage gegen Aussage.

Tatrekonstruktion von Richterin abgelehnt

Die Verhandlung am Mittwoch wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Bis zur Fortsetzung des Verfahrens soll nun ein medizinisches Gutachten die Verletzung und die Darstellungen überprüfen. Außerdem soll die Ärztin aussagen, welche die Frau am Vorfallstag untersucht hatte. Anträge des Verteidigers auf einen Ortsaugenschein samt Tatrekonstruktion sowie ein Hunde-Verhaltensgutachten lehnte die Richterin ab. Das seien „unzulässige Erkundungsbeweise“.