Markt-Freyung
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Chronik

Prozess um Wiesenmarkt-Besucherzählung

Die privaten Besucherzählungen während des Wiesenmarktes in St. Veit/Glan vor zwei Jahren haben am Mittwoch zu einem Zivilprozess geführt. Der ehemalige Betreiber der Wiesenmarkttoilette, der die Zählung durchführen ließ, klagt die Stadt und fordert 62.000 Euro, weil ihm danach der Vertrag gekündigt wurde.

Auf der einen Seite stand Bürgermeister Gerhard Mock (SPÖ) aus St. Veit und auf der anderen Seite im Gerichtssaal Unternehmer Winfried Stark, der mit seiner Veranstaltungsagentur in den vergangenen Jahren das Veranstaltungsgelände mit WC- Anlagen ausgestattet hatte. Es kam zur Auflösung des Kooperationsvertrages, weil er auf eigene Kosten eine Zählung der Besucher durchgeführt hatte.

Videozählung zeigte geringere Besucherzahl

Es sollen gleich mehrere Kameras auf dem Gelände montiert worden sein, ohne dass der Bürgermeister darüber in Kenntnis gesetzt worden sei. Das Ergebnis dieser Videozählung wurde dann im Frühjahr vergangenen Jahres in einer Pressekonferenz verkündet. Es hieß, dass es, nicht wie bis jetzt geglaubt, 500.000 Wiesenmarktbesucher, sondern nur gezählte 264.830 Besucher an den zehn Veranstaltungstagen gab. Das sorgte für Wirbel.

Am Mittwoch im Gerichtssaal betonte Bürgermeister Mock, dass er über die Vorgehensweise nicht informiert worden sei. Nach außen hin repräsentiere aber immer er die Gemeinde. Winfried Stark argumentierte, dass sein Ansprechpartner immer der Marktreferent, also Vizebürgermeister Rudolf Egger (ÖVP), gewesen sei.

Er habe sich um das Aufstellen der Kameras, um die passenden Örtlichkeiten gekümmert. Außerdem sei er es dann auch gewesen, der zur ominösen Pressekonferenz geladen habe, in der die exakten Besucherzahlen auch präsentiert wurden, so Stark.

Verteidigung: Kündigung nicht gerechtfertigt

Jetzt steht ein langes Verfahren bevor: Am 15. Juli geht es weiter mit einer ganzen Reihe von Zeugen. Winfried Stark, der die Zählung in Auftrag gegeben hatte, wird von Anwalt Ferdinand Lanker vertreten. Er sagte nach der Verhandlung, dass die internen Kommunikationsschwierigkeiten innerhalb der Gemeinde nicht zu Lasten seines Mandanten gehen könne: „Eine Aufkündigung des Vertrages war nie und ist auch weiterhin nicht gerechtfertigt. Selbst Bürgermeister Mock hat bestätigt, dass mein Mandant seine Arbeiten immer sach- und fachgerecht erledigt und es keine Beanstandungen gegeben hat.“

St. Veiter Rechtsvertreter: Aussagen schädigten Stadt

Der Rechtsvertreter der Stadt St. Veit ist in diesem Verfahren David Suntinger. Für ihn ist der Pressetermin im Vorjahr ein Schlüsselereignis, bei dem der Stadt angelastet worden sei, jahrelang falsche Besucherzahlen transportiert zu haben. Es seien Aussagen gefallen, die für das Bild der Stadt insgesamt abträglich gewesen sein: „Es ist zum Beispiel davon gesprochen worden, man hätte den Besuchern eine falsche Besucherzahl vorgegaukelt. Vorgaukeln ist natürlich der Vorwurf, die Stadt oder ihre Repräsentanten hätten die Unwahrheit bezüglich der Besucherzahlen des Wiesenmarktes gesagt.“

Auf der Zeugenliste stehen jetzt daher auch zwei Zeitungsredakteure, die bei der Pressekonferenz im Vorjahr dabei waren. Sie werden wohl erst im Herbst aussagen.