Landesgericht Klgaenfurt von außen
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Chronik

Prozess „Dobernig gegen FPÖ“ vertagt

Mit einer Vertagung hat am Mittwoch die erste Runde im Zivilprozess geendet, den der ehemalige freiheitliche Landesrat Harald Dobernig gegen die FPÖ anstrengt. Der Ex-Politiker fordert von den Freiheitlichen 26.000 Euro – jene Summe die er dem Land nach einem Prozess um Partei-Werbemittel an Schadenersatz leisten musste.

Der Ex-Politiker fordert von den Freiheitlichen 26.000 Euro, das ist jene Summe, die er dem Land Kärnten nach einem Prozess um Partei-Werbemittel, die das Land bezahlt hat, an Schadenersatz leisten musste. Die FPÖ bestreitet die Forderung. Im Gegenteil sei es Dobernig gewesen, der mit den Schals der Partei großen Schaden zugefügt habe.

Land zahlte Rechnung für BZÖ-Schals

Dobernig hatte im Landtagswahlkampf 2009 als Finanzlandesrat den Auftrag erteilt, eine Rechnung über rund 26.000 Euro zu bezahlen. Diese Rechnung war allerdings manipuliert. Statt 3.000 „Kärnten Schals aus Baumwolle“ stand eine Pauschale für Präsentationsmaterial drauf, statt dem Auftraggeber, dem damaligen BZÖ, erhielt das Land Kärnten die Rechnung. Dobernig gab beim Prozess zu, Letztverantwortlicher gewesen zu sein und dafür Verantwortung zu übernehmen. Mit dem konkreten Bestellvorgang habe er aber nichts zu tun gehabt.

Dobernig will nun Geld von FPÖ zurück

Dobernig sieht nun nicht ein, warum er dem Land den entstandenen Schaden ersetzen soll, die Partei aber ungeschoren bleibe. Sein Anwalt Leopold Wagner meinte vor Richterin Astrid Karner, die Klage betreffe nur einen Teil der Ansprüche, die Dobernig gegenüber der FPÖ geltend mache, da gehe es um „sehr viel mehr Geld“. Dabei bezog er sich auf jene 200.000 Euro, die Dobernig seiner Aussage zufolge von der Partei versprochen worden sind, und zwar für den Verzicht auf sein Landtagsmandat nach der Wahl 2013. Wagner sagte, man wäre daher an einer Pauschalvereinbarung interessiert, unter anderem deshalb, weil ansonsten zahlreiche Dinge ans Licht der Öffentlichkeit kommen würden, an denen niemand ein Interesse haben könne.

Weitere Ansprüche Dobernigs: FPÖ begehrt Verzicht

Der Anwalt der FPÖ, Walter Dellacher, sagte, man könne schon darüber reden, dass die hier erhobene Forderung bezahlt werde. Dies müsste allerdings mit einem Verzicht auf jegliche weitere finanzielle Ansprüche verbunden sein. Dellacher hat auch bereits eine Gegenforderung erhoben, nämlich Honorarnoten einer Anwaltskanzlei im Zusammenhang mit dem Strafverfahren rund um die Causa BZÖ-Wahlbroschüre. In diesem Verfahren waren neben Dobernig auch die Ex-Politiker Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Stefan Petzner verurteilt worden. Wagner wies die Gegenforderung zurück, sie sei unschlüssig, nicht aufrechenbar und außerdem verjährt.

Ein Vergleich scheint somit außer Reichweite, die Richterin vertagte die Verhandlung auf den 8. Juli. Dann sollen Dobernig, Gernot Darmann als Vertreter der beklagten Partei sowie die FPÖ-Politiker Christian Ragger und Christian Leyroutz vernommen werden.

FPÖ bestreitet „Mandatskauf“

Im März 2013 verloren die Freiheitlichen bei der Landtagswahl elf ihrer 17 Mandate. Danach begann der Kampf um die verbliebenen sechs Mandate. Harald Dobernig war einer, der auf sein Mandat verzichten musste – dafür sei ihm aber eine finanzielle Abgeltung versprochen worden sagt der frühere FPÖ-Politiker. 4.000 Euro monatlich auf drei Jahre sollten ursprünglich vereinbart gewesen sein. Nach vier Monaten seien die Zahlungen eingestellt worden.

Die FPÖ bestreitet, dass es nach der verlorenen Landtagswahl im Jahr 2013 einen wie immer gearteten Mandatskauf gegeben habe. Sie hat die Klage auch beeinsprucht, allerdings ohne Erfolg.

Ursprünglich kündigte Dobernigs Anwalt an, dass in Summe 200.000 Euro eingeklagt würden. Es hätte ja auch die Zusage gegeben, die Kosten für Dobernigs Strafverfahren zu übernehmen.