Proben zu Untersuchungen zum Coronavirus
APA/dpa/Christophe Gateau
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Chronik

Neuer Corona-Verdachtsfall in Spittal/Drau

Alle sechs aus Wuhan heimgekehrten Österreicher – darunter auch ein Kärntner und seine Frau – sind negativ auf das Corona-Virus getestet worden. Auch der Klagenfurter Verdachtsfall hat sich nicht bestätigt, es gibt aber einen neuen Verdachtsfall in Spittal.

Der am Freitag gemeldete Corona-Verdachtsfall in der Landeshauptstadt Klagenfurt hat sich nicht bestätigt. Das teilte die Landessanitätsdirektion Kärnten am Montag nach Vorliegen des Testergebnisses mit. Ein neuer Verdachtsfall wurde am Nachmittag hingegen im Bezirk Spittal gemeldet.

Das aus Wuhan zurückgekehrte Kärntner Paar wurde am Sonntag von der Rettung zurück nach Kärnten gebracht und verbringt hier ihre Quarantäne – diese bleibt laut Landessanitätsdirektion Kärnten trotz des negativen Laborergebnisses 14 Tage lang aufrecht. Der Ort der Quarantäne wird aus Datenschutzgründen nicht genannt.

Quarantäne wird in Extremfall polizeilich durchgesetzt

Generell gilt, dass eine solche Ausgangssperre oder Quarantäne vom Amtsarzt vorab mündlich ausgesprochen werden kann. Die Information über die Ausgangsperre erfolgt dann aber auch per Bescheid – also schriftlich – über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Der Bescheid geht auch an das Gericht.

Die Einhaltung einer Quarantäne kann und muss notfalls auch polizeilich durchgesetzt werden. Was das genau bedeutet, erklärt Ilse Oberleitner von der Landessanitätsdirektion Kärnten: „Es sind Auflagen drin, wie: Sollte jemand das Haus verlassen, gibt es auch die Möglichkeit, das polizeilich zu ahnden. In Extremfällen kann auch die Polizei zu Hilfe gerufen werden.“ Das Epidemiegesetz und die Absonderungsverordnung sehe bei Nichteinhaltung auch Sanktionen vor.

Betroffene erhalten behördliche Hilfe

Wie sollen sich Personen in Quarantäne verhalten, um die Ansteckungsgefahr für andere so gering wie möglich zu halten? Dazu Oberleitner: „In der Praxis ist es so, dass Personen mit Beschwerden, bzw. auch Verdachtsfälle angehalten werden, normale Hygieneregeln zu beachten – wie: Nicht in die Hand zu niesen, sondern in die Ellenbeuge. Dann sind auch Kontakte mit anderen Familienmitgliedern bestmöglich zu vermeiden und es ist auch zu beachten, ob eine Besorgung von Lebensmitteln durch Haushaltsangehörige oder Verwandte möglich ist. Braucht es Medikamente, die eingenommen werden müssen? Muss die Behörde bei der Besorgung dieser Dinge unterstützen – all das ist zu klären."

Infotelefon und Homepage

Für Fragen von Bürgerinnen und Bürgern steht die AGES-Infoline Corona-Virus unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 555 621 zur Verfügung. Informationen gibt es auch unter AGES.

Bei Verdacht auf Erkrankung zu Hause bleiben

Die Behörden weisen die Bevölkerung erneut darauf hin, bei Verdacht auf eine Erkrankung durch den Corona-Virus nicht die Ordination des Hausarztes oder die Ambulanz eines Krankenhauses aufzusuchen. Es sollte ausschließlich telefonischer Kontakt mit dem Vertrauensarzt aufgenommen werden.