Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat am Samstag gemäß Österreichischem Epidemiegesetz eine Verordnung erlassen, wonach das neuartige Coronavirus einer Anzeigepflicht unterworfen wird. Anzeigepflichtig sind Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle.
Am Coronavirus kann nur erkranken, wer kürzlich im betroffenen Gebiet in China war oder Kontakt mit jemandem von dort hatte. Das Gesundheitsministerium bereitet eine Meldepflicht für das Virus vor, täglich werden Telefonkonferenzen mit den Verantwortlichen in den Ländern abgehalten. Vor allem große Krankenanstalten haben im Fall eines Ausbruchs Handlungsbedarf. Kärntens Sanitätsdirektorin Ilse Oberleitner: „Sollte ein Fall im Krankenhaus aufschlagen, gilt es vorrangig den Schutz des Personals zu pflegen – mit persönlicher Schutzausrüstung – und Einzelzimmerisolierung des Patienten.“
Corona-Erkrankungen bei geschwächten Personen häufiger
Wie gefährlich ist das Virus, vergleichbar mit der echten Grippe? Dazu Oberleitner: „Man weiß noch sehr wenig über das Virus, das wird noch beforscht. Die Daten, die derzeit vorliegen zeigen, dass vorwiegend Menschen erkrankt sind, die schon Vorerkrankungen haben.“
Aktuell gebe es weder eine Reisewarnung noch einen von der WHO ausgerufenen Gesundheitsnotstand, daher auch keinen Grund zur Beunruhigung.
Infektionsgefahr: Bei echter Grippe nicht ins Wartezimmer
Generell ist jetzt Grippezeit, für die Bevölkerung gilt also ohnehin, sich häufig die Hände gründlich mit Seife zu waschen. Husten oder Niesen sollte man am Besten in die Armbeuge und nicht in die Hand, um das Weitertragen von Infektionen zu vermeiden – mehr dazu in Erkältung: Bitte nicht Händeschütteln.
Sollte jemand Krankheitssymptome bei sich bemerken, sollte er sich nicht in das Wartezimmer eines Arztes setzen, so Ilse Oberleitner, sondern telefonieren: „Bitte anrufen, zu Hause bleiben und sich wie bei einem grippalen Infekt in häusliche Pflege begeben.“