Seegrundstück am Faaker See
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Chronik

Keine Besitzstörung durch freien Seezugang

Der umstrittene Siedlerstrand am Faakersee wird nun doch für die Öffentlichkeit freigegeben. Das Landesgericht Klagenfurt hat am Dienstagabend bestätigt, dass durch einen freien Seezugang keine Besitzstörung vorliege.

Anrainer, die den Strand exklusiv nutzen durften, hatten gegen das Vorhaben der Marktgemeinde Finkenstein protestiert, den Siedlerstrand öffentlich zu machen. Nun sind sie mit ihrer Besitzstörungsklage in zweiter Instanz beim Landesgericht Klagenfurt abgeblitzt. Das bestätigte Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl. Gerard Kanduth fungierte als Vorsitzender des Richtersenats.

Anrainer pochen auf Exklusivrecht

Die Marktgemeinde Finkenstein plante, am Faaker See einen neuen Seegrund für die Öffentlichkeit freizugeben. Es gab Widerstände von Anrainern. Sie wollen auf ihr Exklusivrecht, über dieses Grundstück zum See gehen zu können, nicht verzichten.

Wie Bürgermeister Christian Poglitsch im September gegen über dem ORF Kärnten unterstrich, sei der 2.500 Quadratmeter große Uferberich samt idyllischer Liegewiese für die Allgemeinheit zugänglich zu machen, also ein öffentlicher Strand werden, wo man auch frei baden könne. Rund um den See sei sowieso schon alles verbaut.

Ein exklusives Baderecht für die Zweitwohnsitzbesitzer sei nicht das Ziel. Poglitsch sicherte damals zu, dass er jeden Rechtsweg beschreiten werde, der nötig sei, um den Siedlerstrand öffentlich zugänglich zu machen.