Kühe auf Alm
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Wirtschaft

Neue Regeln für Biobetriebe

Jene Biolandwirte, die bislang ihre Kühe wegen einer Ausnahme nicht auf die Weide treiben mussten und trotzdem als Biobauern gelten durften, könnten im neuen Jahr Schwierigkeiten bekommen. Mit 1. Jänner wird es innerhalb der EU keine Ausnahmen mehr geben. In Kärnten wurden 50 Betriebe vorsorglich kontaktiert.

Der Trend zu Bioprodukten hält an und nach wie vor entschließen sich immer mehr Betriebe, Bioprodukte zu produzieren. Wer sein Fleisch als Biofleisch verkaufen will, muss seine Kühe auch auf der Weide halten, findet die EU-Kommission. Bisher gab es Ausnahmen für Milchkühe, etwa wenn eine stark befahrene Bundesstraße den Weg vom Hof zur Weide unmöglich macht oder wenn die Weidegründe zu weit weg sind. Österreichweit profitierten an die 3.000 Betriebe von diesen Ausnahmeregeln.

Keine Ausnahmen für Milchbauern mehr

Ab 1. Jänner droht ihnen der Verlust der Bezeichnung als „Biobetrieb“. In Kärnten sind etwa drei Prozent der insgesamt 1.800 Biobetriebe betroffen. Laut Stefan Kopeinig, dem Berater für den biologischen Anbau der Landwirtschaftskammer Kärnten, wurden in Kärnten 50 Betriebe kontaktiert. „Es wird den einen oder anderen wirklich treffen. Grundsätzlich müssen auch diese Milchkühe geweidet werden. Ob das alle sein müssen oder nur ein Teil wird verhandelt. Das kann man noch nicht sagen.“

Die Landwirtschaftskammer wird die 50 betroffenen Betriebe unterstützen, sagt Kopeinig. Für jene, wo das Weiden der Kühe nicht möglich sei, würden individuelle Lösungen gesucht.

Individuelle Lösungen möglich

Es werden nicht alle 50 Betriebe ihre Bezeichnung als Biobetrieb verlieren, sagt Kopeinig. Noch stehe nicht genau fest, wie rigoros die Abschaffung der Ausnahmen umgesetzt werden muss. Es könnten sicher individuelle Lösungen gefunden werden, sagt der Bio-Experte. Der Trend der Gesetzgebung zeige, dass innerhalb der EU die Ausnahmen für Biobetriebe zusehends weniger werden.

Die Landwirtschaftskammer verlangte übrigens in ihrer Sitzung am Mittwoch von der Bundesregierung, betroffene Betriebe durch längere Übergangsfristen zu unterstützen.