Betreten Verboten-Schild Absperrung
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Chronik

Tote Hunde: Tierhalteverbot ausgesprochen

Zwei Wochen nach dem auf einem Anwesen im Lavanttal mindestens 30 tote Hunde entdeckt wurden, hat die Behörde ein Tierhalteverbot über die betroffene Hundehalterin ausgesprochen. Es bestehe „Gefahr in Verzug“, heißt es seitens der zuständigen Behörde.

Der Amtstierarzt von Wolfsberg hatte bereits vor Tagen einen Antrag auf Tierhalteverbot gegen die 38 Jahre alte Frau, die zuletzt im Besitz der Hunde war, gestellt. Doch nach derzeitiger Rechtslage kann eine Behörde über eine Person nur dann ein Tierhalteverbot aussprechen, wenn diese bereits zumindest einmal vom Gericht wegen Tierquälerei oder von der Verwaltungsbehörde wegen Verstoßes gegen Tierhalteparagrafen mehr als einmal rechtskräftig bestraft wurde.

Die einzige Möglichkeit sei deshalb das "Schlupfloch“ des Paragraphen „Gefahr im Verzug“ gewesen, sagte am Donnerstag die Tierschutzreferentin des Land, Beate Prettner (SPÖ). „Wenn es sich also um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde berechtigt, einen Bescheid auch ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahrens zu erfassen“, so die Tierschutzreferentin. Konkret wurde die Ziehung des „Gefahr im Verzug“-Paragrafen damit begründet, dass die betroffene Frau nicht in der Lage sei, auf Dauer für Tierhaltungsbedingungen zu sorgen, die eine rechtskonforme Unterbringung und Betreuung der Tiere gewährleisten. Die Betroffene kann binnen zwei Wochen gegen das Tierhalteverbot berufen.

Tierhalteverbot gilt für ganz Österreich

Bleibt der Bescheid aufrecht, werden über die Verbindungsstelle alle übrigen Bundesländer darüber informiert. „Damit ist das Tierhalteverbot über die Frau in ganz Österreich registriert“, sagte Prettner. Es sei nämlich zu befürchten, dass die Betroffene ihren Wohnsitz – wie sie es in der Vergangenheit praktiziert hat – auch künftig öfter wechseln werde.

Der Staatsanwaltschaft Klagenfurt liegt mittlerweile ein polizeilicher Zwischenbericht vor. Die Todesursache der 30 Hunde könne nicht mehr festgestellt werden, denn die Hunde seien zu lange vergraben gewesen. Fest stehe aber, Gewalt gegen die Hunde habe es keine gegeben, es seien keinerlei Knochenbrüche zu sehen gewesen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Markus Kitz.