Laut Tierschutzgesetz gibt es aktuell zwei Möglichkeiten, ein Tierhalteverbot auszusprechen: Wenn zwei einschlägige Verwaltungsstrafen gegen eine Person vorliegen oder es eine strafrechtliche Verurteilung wegen Tierquälerei gibt. Der Fall von St. Paul im Lavanttal ist aber noch schwieriger, so Tierschutzreferentin Beate Prettner (SPÖ), die auf Bundesebene bereits eine Gesetzesverschärfung anregte.
Frau ist obdachlos
Prettner sagte, es gebe über das allgemeine Verwaltungsgesetz für die Bezirke die Maßnahme, ein Verbot bei „Gefahr in Verzug“ auszusprechen. Bei dieser Person sei das Schwierige, dass sie obdachlos sei. Daher könne man sie nicht unverzüglich mit einem Tierhalteverbot belegen. „Wir überlegen, wie wir diese Lücke schließen können. Das muss man mit dem Tierschutzgesetz in Einklang bringen und das ist ein Bundesgesetz.“
Magistrat Klagenfurt zuständig
Der Amtstierarzt von Wolfsberg stellte jedenfalls einen Antrag auf Tierhalteverbot gegen die 38 Jahre alte Frau, die zuletzt im Besitz der 30 Hunde war. Sie sei noch nicht vernehmungsfähig, heißt es von den Behörden. In ihrem Fall ist nun der Magistrat Klagenfurt zuständig, weil die Frau laut zentralem Melderegister dort den letzten aufrechten Wohnsitz hatte, so der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan.
Der Staatsanwaltschaft Klagenfurt liegt mittlerweile ein polizeilicher Zwischenbericht vor. Die Todesursache der 30 Hunde steht noch nicht fest.