Eingang der Kärntner Tageszeitung in Archivaufnahme
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Gericht

Ehemaliger Zeitungseigentümer verurteilt

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Freitag der frühere Eigentümer der Kärntner Tageszeitung (KTZ) wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen im Zusammenhang mit dem Konkurs der Zeitung verurteilt worden. Er bekannte sich schuldig und bekam zehn Monate bedingte Haft.

Der 58 Jahre alte frühere Unternehmer beschäftigte jahrelang die Justiz über die Grenzen hinaus. Derzeit sitzt Dietmar Wassermann in der Justizanstalt Klagenfurt eine dreijährige Haftstrafe ab, zu der er im Vorjahr in München verurteilt worden war. Es ging um Steuerhinterziehung in 22 Fällen.

Dietmar Wassermann vor Gericht
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Wasrermann vor Gericht

„Kosten zu hoch“

Beim Prozess am Freitag ging es um den Konkurs der Kärntner Tageszeitung vor knapp sechs Jahren. Staatsanwalt Helmut Jamnig sagte, das Ermittlungsverfahren sei in dieser Causa sehr langwierig gewesen. Der Angeklagte sei in der Lage gewesen, mit seinem Umfeld Konstrukte rund um Firmen zu entwickeln, die nicht so leicht durchschaubar waren. Von den ursprünglichen Vorwürfen – so auch Betrug – sei nach Abschluss der Ermittlungen das Delikt der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen übrig geblieben.

Richter Christian Liebhauser-Karl wollte von Wassermann, der sich zu Beginn der Verhandlung voll schuldig bekannt hatte, wissen, was er denn mit der KTZ vorgehabt hätte. Wassermann sagte, er wollte die Zeitung zu einem positiven Unternehmen machen. Die Kosten für die Angestellten seien allerdings zu hoch gewesen, es tue ihm Leid. Sein Verteidiger, Ferdinand Lanker, sagte, Wassermann habe sich verschätzt, die Zeitung sei eine Nummer zu groß für ihn gewesen.

Drei Jahre lang wurde gesucht

Wassermann wurde zu zehn Monaten bedingte Haft verurteilt. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nach Wassermann wurde nach der Schließung der Zeitung drei Jahre lang gesucht. Angeblich habe er sich aber die gesamte Zeit zu Hause in Kärnten befunden. Richter Liebhauser-Karl wollte zum Schluss noch wissen, wie es ihm gelungen sei, so lange unentdeckt zu bleiben. Darauf wollte Wassermann, der vor zwei Jahren in seinem Haus in Gmünd festgenommen worden war, aber keine Auskunft geben.