Bundesadler im Gerichtssaal
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Gericht

Bub ertrank im Faaker See: Prozess vertagt

Der Prozess nach dem tödlichen Badeunfall eines Buben am Faaker See ist am Montag am Bezirksgericht Villach vertagt worden. Angeklagt sind die Eltern des ertrunkenen Kindes und die Badeaufsicht sowie der Badebetreiber wegen fahrlässiger Tötung.

Nachdem im Juni 2018 im Faaker See (Bezirk Villach-Land) ein sechsjähriger Bub ertrunken ist, hat am Montag der Prozess wegen fahrlässiger Tötung am Bezirksgericht Villach begonnen. Angeklagt sind die Eltern, der Strandbadbetreiber und eine Mitarbeiterin der Badeaufsicht. Weil weitere Zeugen und Unterlagen angefordert werden müssen und ein Lokalaugenschein an der Unglücksstelle stattfinden wird, wurde der Prozess vertagt.

Staatsanwalt: Eltern haben Bub alleine gelassen

Staatsanwalt Markus Kitz wirft den Eltern vor, den Buben allein am Strand zurückgelassen zu haben, obwohl er nicht schwimmen konnte. Der Betreiber des Bades muss sich wegen mangelnder Kennzeichnungspflicht des Nichtschwimmerbereiches verantworten und die Mitarbeiterin der Badeaufsicht soll ihre Pflicht verletzt haben.

Der Tod des Kindes hätte verhindert werden können, sagte der Staatsanwalt, von allen Beteiligten. Der Verteidiger der Eltern, Hans Gradischnig, erklärte, die Eltern seien schon genug gestraft. „Was kann Eltern Schlimmeres passieren, als ihr Kind zu verlieren?“, fragte er. Die Eltern – sie zeigten sich beim Prozess sehr vom Tod ihres Kindes mitgenommen – wollten die Verantwortung nicht auf andere abwälzen, so der Verteidiger, sie suchten um eine Diversion an.

Anklage wegen fahrlässiger Tötung

Das Unglück passierte im Juni des Vorjahres. Die Eltern waren mit dem sechs Jahre alten Buben in einem Strandbad am Faaker See zu Gast, ließen „Christoph“ aber laut eigenen Angaben für 15 Minuten aus den Augen. Als die Eltern zurück kamen, war der Bub verschwunden. Der Vater schlug Alarm, woraufhin sofort eine großangelegte Suchaktion gestartet wurde.

Nach einer Stunde fanden Taucher den reglosen Körper des Sechsjährigen 20 Meter vom Ufer entfernt in acht Meter Tiefe. Die Wiederbelebung war zuerst erfolgreich, der Bub starb aber später im Klinikum Klagenfurt. Den Eltern wird vorgeworfen, den Sechsjährigen ohne Aufsicht gelassen zu haben, obwohl er nicht schwimmen konnte. Der Badeaufsicht wird ebenfalls fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Bad hätte nicht offen sein dürfen

Der Betreiber des Strandbades am Faaker See muss sich laut Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl verantworten, weil das Bad gar nicht geöffnet hätte sein dürfen. Die Bezirkshauptmannschaft Villach ordnete schon vor dem Unglück eine Sperre des Bades an, weil der Nichtschwimmerbereich nicht gekennzeichnet war, so Liebhauser-Karl. Den Angeklagten droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Bäderbetreiber und Aufsicht: Keine Mitschuld

Der Bäderbetreiber sagte vor Gericht aus, er sei davon ausgegangen, dass er noch Zeit habe, die Auflagen zu erfüllen und sein Bad in der Zwischenzeit offen halten dürfe. Sein Verteidiger gibt vor Gericht an, in dem Bad habe es keinen Nichtschwimmer-Bereich gegeben. In der Badeordnung sei zu lesen, dass Aufsichtspersonen auf ihre Kinder acht zu geben hätten.

Der Unfall liege alleine in der Verantwortung der Eltern. Seine Frau – die Badeaufsicht – sagte aus, sie sei im Viertelstundentakt im Bad unterwegs gewesen und sofort reagiert, als sie vom Verschwinden des kleinen Christoph gehört habe. Die Verhandlung wurde vertagt, es soll einen Lokalaugenschein an der Unglücksstelle geben.