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Acht Parteien treten kärntenweit an

Am Freitag hat die Frist für die Parteien zur Abgabe ihrer Wahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde geendet. Acht Parteien treten kärntenweit an, zwei Listen treten nur in einzelnen Wahlkreisen an. Nächsten Donnerstag werden die eingereichten Listen überprüft.

Ein Kommen und Gehen gab es Freitagvormittag bei Gerhard Jesernig in der Abteilung Wahlrecht der Landesregierung. Immerhin ließen sich einige Parteien bis Freitag Zeit, ihre Wahlvorschläge einzureichen. Längst fix war das Antreten der SPÖ, der Freiheitlichen, der ÖVP und des Teams Kärnten. Sie waren bisher schon im Landtag vertreten, für sie reichen die Unterschriften dreier Abgeordneter, um antreten zu können.

Sendungshinweis

Radio Kärnten Mittagsjournal, 27.1.23.

Unterstützungserklärungen nötig

Parteien, die neu sind oder es zuletzt nicht in den Landtag geschafft hatten, müssen für die Kandidatur Unterstützungserklärungen sammeln. Für jeden Wahlkreis sind 100 Unterschriften notwendig. Grüne und NEOS verkündeten bereits vergangene Woche, diese beisammen zu haben. Laut Wahlbehörde hatte das auch die Vision Österreich, die Partei des ehemaligen MFG-Landessprechers Alexander Todor-Kostic, geschafft, ebenso das BZÖ, das mit weiteren Listen als Teil der FBP (Freie Bürgerpartei) unter dem Namen BFK (Bündnis für Kärnten) antritt.

Zwei weitere Wahlvorschläge wurden fristgerecht eingebracht: Die Liste Stark wird nur in den Wahlkreisen 1 und 2 antreten, also in Klagenfurt und Klagenfurt-Land, sowie in Wolfsberg, St. Veit an der Glan und Völkermarkt. Die KPÖ (Kommunistische Partei Österreichs – Kärnten/Koroška) tritt lediglich im Wahlkreis 3 an, also in Villach und Villach-Land.

Prüfung der Listen

Mit der Abgabe der Wahlvorschläge ist es für die Parteien aber noch nicht getan. Die Landeswahlbehörde tagt am 2. Februar, also nächsten Donnerstag, und prüft die eingereichten Listen. Sie müssen sich im Parteinamen voneinander unterscheiden, die Kurzbezeichnung darf maximal fünf Buchstaben haben, und es muss ein zuständiger Bevollmächtigter genannt werden.

Die Kandidaten müssen in ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben, egal in welchem Wahlkreis, sie müssen generell wahlberechtigt sein und dürfen im letzten Jahr vor der Wahl nicht rechtskräftig verurteilt sein. In den letzten Jahrzehnten ist es laut Jesernig nicht vorgekommen, dass es eine Liste, die eingereicht wurde, trotzdem nicht auf den Stimmzettel geschafft hat, weil sie die Kriterien nicht erfüllte.