Ein sich übergebendes Emoji
Sergey Polishchuk/Adobe Stock
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Chronik

Prozess wegen Facebook-Postings

Zwei wenige schmeichelhafte Facebook-Postings haben am kommenden Freitag ein gerichtliches Nachspiel für zwei Klagenfurter. Es ging in den Postings um den Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (Team Kärnten), drehen sich um „Gangster im Rathaus“ und enthalten jede Menge sich übergebender Smileys.

Am kommenden Freitag müssen sich der Ersteller des Postings und ein Mann, der die Beiträge geliked hat, wegen übler Nachrede und Beleidigung vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Vergangenen Sommer war es im Kommentarbereich eines Facebook-Postings zu einer Benennung eines Platzes in Klagenfurt hoch hergegangen – das geht aus dem Strafantrag hervor, den einer der Angeklagten (ebenfalls wieder auf Facebook) veröffentlichte.

Kotz-Emoji verwendet

Einer der Männer hatte eine unschöne Bemerkung über Scheider verfasst und mit Kotz-Emoji garniert, der zweite dies geliked, was die Staatsanwaltschaft als Beleidigung interpretiert. Von einem dritten Account kam dann der – ohne Zusammenhang wohl schwer verständliche – Halbsatz „nicht nur Du diese Gangster im Rathaus. . ."(sic!), der ebenfalls nicht ohne das Emoticon mit Magenbeschwerden auskam. Diesen Satz hätten dann beide Angeklagte wiederum geliked, so der Strafantrag.

Man habe Anzeige erstattet, weil der Bürgermeister beleidigt worden sei, als er in seiner amtlichen Funktion tätig war, erklärte Scheiders Anwalt, Michael Sommer, auf APA-Anfrage. Mehrere Personen seien ausgeforscht worden, zwei hätten sich entschuldigt und eine Diversion bekommen. "Von den anderen beiden hat einer gar keine Aussage vor den Behörden gemacht, der andere hat in seiner Aussage sogar noch einmal nachgesetzt“, so Sommer – sie stehen deshalb auch vor Gericht.

Sollen Derartiges künftig unterlassen

Beide seien mittlerweile auch zivilrechtlich auf Unterlassung geklagt worden, sagte der Anwalt – dabei gehe es aber nicht um Schadenersatz, sondern rein um die Verpflichtung, derartige Aussagen zu unterlassen. Dass zumindest einer der beiden kein Verfasser ist, sondern nur geliked hat, reiche nach ständiger Rechtsprechung bereits aus, um in die Ziehung zu kommen, erläuterte Sommer. Darüber hinaus habe einer der Angeklagten den Beitrag aber auch selbst geteilt.

Der Prozess unter Vorsitz von Richterin Michaela Sanin findet am kommenden Freitagvormittag statt, er war vorerst für eine Stunde anberaumt.