Kelag Zentrale in Klagenfurt
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Wirtschaft

Strompreise: KELAG gewinnt erstinstanzlich

Die KELAG ist nach Erhöhung des Strompreises von Konsumentenschutzvereinen geklagt worden. In zwei Verfahren wurde dem Kärntner Energieversorger erstinstanzlich Recht gegeben, der Verbraucherschutzverein wird aber dagegen berufen.

Zahlreiche Energieversorger, darunter auch die KELAG, haben die Strompreise in den letzten Jahren erhöht. Auch weil die Preise für Energie am internationalen Markt angehoben wurden. Von Konsumentenschutzvereinen wurde dagegen geklagt, mit dem Argument, dass Kunden von den Stromanbietern quasi einseitig in neue Verträge gezwungen worden seien.

40.000 Verträge von KELAG gekündigt

Die KELAG hob – wenn auch als einer letzten Landesenergieversorger – ihre Strompreise mit 1. August des Vorjahres deutlich an. Zu diesem Zeitpunkt waren speziell auch vom Verbraucherschutzverein bereits Klagen gegen zahlreiche Stromanbieter in Österreich anhängig. Die Verträge von rund 200.000 Privatkunden waren von der Preisänderung betroffen. Wer dieser Änderung nicht bis zu einem gewissen Zeitpunkt zustimmte, dem wurde der Strom abgedreht, sofern kein neuer Anbieter gefunden wurde. 40.000 Verträge wurden letztendlich gekündigt.

Urteile: Energieversorger darf Verträge kündigen

Mittlerweile gibt es Urteile von österreichischen Gerichten, die allerdings kein eindeutiges Bild zeichnen. Die KELAG gewann am 17. April und am 3. Mai zwei Verfahren am Bezirksgericht Klagenfurt. Dort wurde im Wesentlichen festgestellt, dass es einem Energieversorger freisteht, neue Verträge mit Kunden abzuschließen oder bestehende Verträge zu kündigen. Somit bleibe der Abschluss von neuen Verträgen mit aktiver Zustimmung möglich und verstoße gegen keine gesetzlichen Verpflichtungen, so die KELAG.

Jurist Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein bleibt hingegen dabei, dass es sich um nicht zulässige Änderungskündigungen und um ein Umgehungsgeschäft gehandelt habe. Er kündigte auf ORF-Anfrage Berufungen gegen die Urteile an. Insgesamt sind derzeit noch elf Klagen gegen die KELAG anhängig.

Unklare Rechtslage wird von beiden Seiten kritisiert

Doch wie die Konsumentenschützer ist auch der Kärntner Stromanbieter unzufrieden mit der aktuellen Gesetzeslage. Nach wie vor sei nämlich gesetzlich nicht klar geregelt, wie Stromanbieter rechtlich rechtlich abgesichert Preisanpassungen in Österreich durchführen können. Es müsse vom Gesetzgeber eine klare und verbindliche Regelung zur Vermeidung jahrelanger Rechtsstreitigkeiten bei Preisanpassungen geben, so die Forderung. Das sei im gemeinsamen Interesse von Kunden und Anbietern.

Bereits vor acht Monaten sei bei der Landeshauptleutekonferenz eine Neuregelung im Elektrizitätswirtschaftsgesetz gefordert worden. Eine Umsetzung durch die Bundesregierung sei bis heute nicht erfolgt, kritisiert die KELAG.

FPÖ fordert öffentliche Sitzung

Die Kärntner FPÖ verweist auf ihren Antrag aus der Sondersitzung des Landestages am 27. Februar 2024. „Die Entscheidung des Gerichtes bestätigt unsere Forderung nach einer Gesetzesänderung in Kärnten. Wir haben einen Antrag für mehr gesetzlichen Schutz für die Stromkunden eingebracht – aber SPÖ und ÖVP haben diese gesetzliche Klarstellung abgelehnt“, sagt FPÖ-Chef Erwin Angerer. Der Landtag hätte der bisherigen Form von Änderungskündigungen durch die KELAG „einen Riegel vorschieben können.“

Man verlange daher eine öffentliche Sitzung des nächsten Energieausschusses, bei der auch Experten geladen werden. Angerer: „Es ist ein Thema, das die Bevölkerung und die Wirtschaft als Stromkunden direkt betrifft und daher haben sie auch ein Recht auf Transparenz und eine öffentliche Sitzung.“