Drei Windräder
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Chronik

Mündliche Prüfung zu Windrädern Koralpe

Am Montag hat in Klagenfurt die mündliche Prüfung zur Umweltverträglichkeitsprüfung des geplanten Windparks auf der Peterer Alm im Norden der Koralpe stattgefunden. Mehrere Umweltorganisationen aber auch der Naturschutzbeirat und der Alpenverein erhoben Bedenken und Einsprüche.

Acht Windräder auf 1.700 Meter Seehöhe, bis zu 136 Meter hoch, die Strom für 19.000 Haushalte liefern sollen. Das sind die Eckdaten des Projekts, das der Kärntner Energiekonzern KELAG gemeinsam mit einem privaten Windparkbetreiber auf der Peterer Alm im Gemeindegebiet von Reichenfels umsetzen wollen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist dafür erforderlich. Die mündliche Verhandlung dafür fand am Montag in Klagenfurt statt. Insgesamt 25 Experten vom Geologen bis zur Luftemissionskommission waren mit dabei.

Vogelerhebung nicht laut Stand der Technik

„Man darf nicht vergessen, eine Windkraftanlage hat sehr viele Fachbereiche zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall sind es 25 Fachbereiche, die beurteilt werden müssen, eben über Landschaftsbild, über Vogelzug, über Wald, über Abfallwirtschaft, über Wasserwirtschaft. Das sind alles Themen, die abgehandelt werden“, so Albert Kreiner, der das UVP-Verfahren leitet.

Die Einsprüche seitens der Umweltorganisationen betreffen einerseits das Landschaftsbild, es geht aber auch um Rauhfußhühner und um Vögel, sagte Rudolf Auernig vom Naturschutzbeirat. „Für uns sind gewisse Sachen nicht erledigt und dazu zählt zum Beispiel die Vogelerhebung, die wurde nicht mittels Nachtvogelzug gemacht. Das entspricht nicht dem Stand der Technik.“

Weitere Einsprüche bei Verwaltungsgericht möglich

Die KELAG als Projektbetreiber sieht dem Verfahren gelassen entgegen, so Bernd Neuner: „Wir haben diesen Standort auch in dieser Hinsicht ornithologisch seit 2018 mehrjährig untersucht, im Detail untersucht und auch insbesondere auf die Rauhfußhühner nimmt man hier besonders Rücksicht.“ In zwei bis drei Monaten wird feststehen, ob das Land den Bau genehmigt oder nicht. Danach können aber über das Bundesverwaltungsgericht weitere Einsprüche erhoben werden.