Gericht

Schlepper zu 2,5 Jahren Haft verurteilt

Ein 33-jähriger Rumäne ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen krimineller Vereinigung und Schlepperei von 14 Menschen zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Da Staatsanwaltschaft und Verteidigung Rechtsmittelverzicht erklärten ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Am 26. Jänner war der Rumäne von Beamten der Polizeiinspektion Ferlach dabei erwischt worden, wie er fünf Syrer in seinem Auto von Slowenien über die Grenze bringen wollte. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft. Die bisher abgesessene Zeit wird ihm bei der unbedingten Freiheitsstrafe angerechnet.

Insgesamt drei Schlepperfahrten

Staatsanwalt Christian Pirker sprach vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gerhard Pöllinger-Sorre von insgesamt drei Schlepperfahrten, die der Angeklagte im Jänner durchgeführt haben soll. Zwei Mal fünf und einmal vier Personen soll er von Laibach und Zagreb nach Wien und Deutschland geschleppt haben, es waren allesamt syrische Staatsangehörige. Durch die versprochenen Zahlungen in Höhe von jeweils mehreren hundert Euro – die er allerdings nie erhalten hatte – hätte der 33-Jährige seine finanziellen Verhältnisse aufbessern wollen.

Freunde als Schlepper rekrutiert

Neben dem Tatbestand der Schlepperei sei dem Angeklagten das Verbrechen der kriminellen Vereinigung vorzuwerfen, so der Staatsanwalt. Der Rumäne hätte zwei Freunde kontaktiert und sie gefragt, ob sie auch solche Schlepper-Fahrten durchführen möchten. Pirker: „Dadurch wollte er auch dazu beitragen, dass diese Organisation weiterhin gut läuft.“ Auf die Frage des Staatsanwalts, ob er Geld für die Anwerbung weiterer Schlepper bekommen hätte sollen, antwortete der 33-Jährige: „Ja, 1.000 Euro pro Person.“ Zur Anwerbung war es dann aber nicht gekommen.

Die Verteidigerin des Angeklagten, Susanna Tschurtschenthaler, erklärte dem Gericht, dass sich ihr Mandant umfassend geständig verantworten würde. Die Schlepper-Fahrten würden überhaupt nicht zu dem bisherigen Lebenswandel des Angeklagten passen. Er hätte eine langjährige Schulbildung erhalten, sei bisher unbescholten und immer einer geregelten Arbeit nachgegangen.

„Ohne Rädchen funktionieren Organisationen nicht“

Angesichts des umfassenden Geständnisses wurde auf weitere Beweismittel verzichtet. In seinem Schlussplädoyer erklärte der Staatsanwalt: „Man ist oft geneigt zu sagen, hier sitzt ein kleines Rädchen. Aber ohne einzelne Rädchen funktionieren solche Organisationen nicht.“ Gäbe es den Angeklagten nicht, wären diese drei Schlepper-Fahrten nicht durchgeführt worden, wobei bei zwei Fahrten sogar eine Person im Kofferraum liegen musste. Pirker ergänzte: „Schlepperei ist kein Vergehen mehr, das ist ein Verbrechen und so was muss man unterbinden. Auch der Allgemeinheit muss erklärt werden, dass so etwas nicht geht.“ Dass der Angeklagte von Anfang an geständig war, sei bei solchen Angelegenheiten selten und müsse ihm als strafmildernd angerechnet werden.

Angeklagter: Wollte Schulden zahlen

Abschließend wollte der Angeklagte noch die Umstände erklären, die zu den Straftaten führten. Er sei verzweifelt gewesen, weil er sich von einer Person in Rumänien 4.000 Euro geliehen hätte. „Zwei Monate vor meiner Verhaftung hat er begonnen, mich und meinen Vater zu bedrohen. Wenn ich das gesamte Geld nicht sofort zurückzahle, würde er das Haus meines Vaters in Brand setzen.“ Um die Schulden schnellstmöglich abzahlen zu können, hätte er sich zu den Fahrten verleiten lassen. Unter Tränen sagte er: „Bitte glauben Sie mir, ich war nie ein Straftäter und nie ein Mitglied einer kriminellen Organisation. Und es tut mir sehr leid, dass ich diese Straftat begangen habe.“

Neben den zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe muss der Rumäne die Verfahrenskosten übernehmen. Seine beiden Mobiltelefone bleiben konfisziert und werden vernichtet, verkündete der Richter.