Was bisher als eine Frage des Anstands galt, soll künftig genau geregelt werden. Am Montag will der Gemeinderat von Lignano eine Verordnung beschließen, die leicht bekleidete Touristen aus dem Stadtbild verbannen soll.
Einheimische stießen sich an Freizügigkeit
Immer wieder hatte es in Vergangenheit Beschwerden von Einheimischen gegeben, dass sich vorwiegend Touristen in Badebekleidung abseits vom Strand bewegen. Erlaubt ist das künftig nur noch an den Strand- und Uferpromenaden und im Bereich des Hafens.
Personen, die älter als zwölf Jahre sind, soll es künftig verboten sein, sich in öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Bereichen „in Badebekleidung oder oben ohne“ zu bewegen, heißt es wörtlich in der Bestimmung. Sie verbietet auch das Ausziehen in öffentlichen Bereichen und jenen privaten Bereichen, die öffentlich einsichtig sind. Sonnenbaden „oben“ und vielleicht auch „unten ohne“ soll also auch nicht mehr möglich sein. Bei Verstößen drohen Geldstrafen zwischen 25 und 500 Euro. In Kraft treten soll die neue Verordnung – die laut Gemeinde in Übereinstimmung mit „einem Großteil der Badeorte im Land“ getroffen wurde – mit 5. Mai.
Auch „Wildparken“ von Campern untersagt
Auch gegen „Wildparken“ von Wohnmobilen will die örtliche Polizei künftig strenger vorgehen, kündigt Liliana Portello, die Stadträtin für die örtliche Polizei in Lignano, italienischen Medienberichten zufolge an. Konsequenzen soll es für jene geben, die ihre Fahrzeuge unmittelbar vor Gebäuden parken und Tische, Stühle und verschiedene Gegenstände aufstellen. So sollen auch Probleme mit der Abwasserentsorgung, wegen mangelnder Hygiene und Geruchsbelästigung, eingedämmt werden.