Nahaufnahme eines Polizeiaufnähers
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Chronik

Alkoholisierter griff Polizisten an

Ein alkoholisierter 35-Jähriger hat in der Nacht auf Samstag im Bezirk Spittal/Drau randaliert und einschreitende Polizisten attackiert. Der Mann wurde festgenommen. Wegen seiner starken Alkoholisierung konnte er erst am nächsten Tag einvernommen werden.

Der amtsbekannte Mann hatte sich gegen 20.30 Uhr an seinem Wohnort gegenüber seiner Freundin sehr aggressiv gezeigt, weshalb die Mutter die Polizei verständigte. Die Adresse kannten die Beamten schon, weil der Mann im Herbst des Vorjahres seine Lebensgefährtin mit einem Faustschlag schwer verletzt hatte, von einem Kieferbruch ist sogar die Rede.

Beamter schützte Frau

Als die Streifenbeamten diesmal eintrafen, hielt sich der Mann vor dem Wohnhaus auf. Die Polizisten versuchten, beruhigend auf ihn einzuwirken, er wurde bei ihrem Anblick aber zusehends rabiater und begann, sie lautstark zu beschimpfen. Dabei kam er immer wieder auf die Uniformierten zu. Er wurde mehrmals aufgefordert, Abstand zu halten und sich zu beruhigen. Als er plötzlich auf seine Freundin losgehen wollte, stellte sich ein Beamter dazwischen, wurde aber von dem Alkoholisierten weggestoßen. Dieser soll dem Beamten mit der flachen Hand gegen den Oberkörper geschlagen haben. Daraufhin wurde er festgenommen und in die Arrestzelle der Polizeiinspektion Obervellach gebracht. Einen Alkomatenvortest verweigerte der 35-Jährige.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde er dann am Samstagvormittag zu dem Vorfall befragt. Er dürfte ausfällig geworden sein, weil er laut Polizei kurz vor Haftantritt wegen der schweren Körperverletzung im Vorjahr stehe.

Hilfsangebote für Opfer von Gewalt

In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter 0800-222-555, beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, beim Gewaltschutzzentrum Kärnten unter 0463 590 290, beim Frauenreferat Kärnten unter 050 536 33052 sowie beim 24-Stunden Frauennotruf unter 01-71719 und dem Polizeinotruf 133.