Verhandlungssaal Angeklagter mit Justizwachebeamten
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Gericht

Terrorprozess: Freispruch im Zweifel

Ein Terrorprozess ist Montagvormittag am Landesgericht Klagenfurt verhandelt worden. Der 41 Jahre alte Angeklagte soll zehn Jahre lang als Kurier für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK aktiv gewesen sein, was dieser bestritt. Er habe sich die Geschichte nur ausgedacht, damit er Asyl bekommt. Der Kurde wurde im Zweifel freigesprochen.

Im Zweifel für den Angeklagten entschied das Gericht im Fall eines 41 Jahre alten Kurden, der nach Österreich geflüchtet ist und angegeben hat, er sei Mitglied der PKK, sei auch 2016 verurteilt worden, weil er auf Facebook PKK-Propaganda verbreitet hätte. Damals sei er deshalb in der Türkei verhaftet und gefoltert worden. Er hätte dann die erstbeste Gelegenheit genutzt und hätte sich von einem Schlepper um 7.000 Euro nach Österreich bringen lassen.

Angeklagter: „Wollte Asyl bekommen“

Detailliert gab er an, als Kurier für die PKK gearbeitet zu haben. Er gab monatlich schriftliche Nachrichten weiter, in dem er die Schriftstücke in seinen Mantel eingenäht habe, damit er nicht auffällt. Das war alles gelogen, sagte er nun vor Gericht. Er sei aus der Türkei geflohen, weil seine Arbeit als Schafshirte und Schweißer nichts mehr wert gewesen sei, übersetzte die Dolmetscherin. Warum er gleich mehrmals dieselbe Geschichte aufgetischt hatte, wurde er gefragt: „Ich wollte Asyl bekommen und nicht mehr zurück in die Türkei,“ so der Angeklagte. Dass die PKK auf der Terrorliste steht und dass für die Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung der Strafrahmen in Österreich zwischen einem und zehn Jahren Haft liegt, das wusste er nicht.

Türkei-Experte: „Angaben sind nicht schlüssig“

Der deutsche Türkei-Experte Günther Seufert wurde im Gericht per Videobefragung zugeschaltet. Er sagte, dass die Angaben des Angeklagten zu einer PKK-Mitgliedschaft weder schlüssig, noch nachvollziehbar seien. Für einen Polizeibeamten, der den mutmaßlichen Terrorverdächtigen einvernommen hat, seien die Aussagen hingegen glaubhaft gewesen. Der Schöffensenat sprach den 41-Jährigen im Zweifel frei, er kann das Gefängnis verlassen und um Asyl ansuchen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig