Unfallstelle in der Mauthner Klamm
ORF/Peter Matha
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Chronik

OLG kippt Urteil Mauthner Klamm

Der Prozess um das vier Jahre alte Mädchen, das 2019 in der Mauthner Klamm von einem fallenden Holzstück erschlagen wurde, geht weiter. Strafrechtlich wurde kein Schuldiger gefunden. Jetzt hat das Oberlandesgericht Graz das Urteil gekippt. Es sieht keine Verantwortung bei AV und Gemeinde.

Im Jänner war ein Klagenfurter Zivilrichter zu dem Schluss gekommen, dass sowohl die Gemeinden, als auch der Alpenverein als Wegehalter, verantwortlich waren, weil Warnschilder fehlten – mehr dazu in Zivilurteil nach Tod in Mauthner Klamm (kaernten.ORF.at; 31.1.24).

Die Eltern des von dem Ast erschlagenden Mädchens, die hier mit der Tochter Urlaub gemacht hatten, strebten den Zivilprozess an. Es geht vorwiegend um Trauer-Schmerzensgeld nach dem Tod ihres einzigen Kindes. Da es schon einmal in der engen, steilen Klamm einen weniger schwerwiegenden Unfall gegeben hatte, sah der Klagenfurter Richter im Jänner die Gemeinde Kötschach-Mauthen und den örtlichen Alpenverein als Wegehalter in der Pflicht. Es sei grob fahrlässig und damit schadenersatzpflichtig gehandelt worden. Nicht weil der Weg schlecht gewartet war, sondern weil ein Warnschild gefehlt habe.

OLG Graz: Keine Haftung von Gemeinde und Alpenverein

Drei Monate später erging nun das Urteil der nächsten Instanz, des Oberlandesgerichts in Graz, das den Fall anders sieht. Man müsse in einer Klamm mit so steilen Wänden immer damit rechnen, dass etwas herunterfällt. Der Begriff familienfreundlich sei nicht mit Gefahrlosigkeit gleichzusetzen. Stein- oder Astschlag seien typische Gefahren auf so einem Weg. Nur weil nicht vor einer abstrakten Gefahr durch ein Schild gewarnt wurde, sei kein grobes Verschulden ableitbar. Auch das Wort Eigenverantwortung findet sich in dem Urteil. Deswegen gebe es nach der Berufung, anders als in der Klagenfurter Entscheidung, keine Haftung von Gemeinde und der Alpenvereinssektion Obergailtal-Lesachtal.

Der Anwalt der Eltern des toten Mädchens, Stephan Traxler, sagte auf Radio Kärnten-Anfrage, das jetzige Urteil sei lapidar. Er wolle versuchen, in außerordentlicher Revision den Fall vor den obersten Gerichtshof zu bringen.