Nikotinbeutel in der Dose
Marko Hannula – stock.adobe.com
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Gesundheit

Nikotinbeutel: Verkauf nur ab 18

Nikotinbeutel bei Jugendlichen sind derzeit in Österreich Thema. Das Jugendschutzgesetz obliegt dem jeweiligen Bundesland. In Kärnten darf weder die tabakhältige, genannt Snus, noch die tabakfreie Variante der Beutel an unter 18-Jährige abgegeben werden.

Nikotinbeutel ist nicht gleich Nikotinbeutel. Zu unterscheiden sind dabei die mit Tabak versetzten so genannten Snus und Nikotinbeutel ohne Tabak. Die tabakfreien Beutel enthalten Nikotinsalze, sie werden in Trafiken an über 18-Jährige verkauft.

Snus, also tabakhältige Nikotinsäckchen, darf in der EU ohnehin nicht verkauft werden, kann aber zB von skandinamischen Ländern eingeführt werden, wo es eine Ausnahmeregelung gibt. Auch im Internet kann bestellt werden, denn nicht jeder Händler achtet auf das Verkaufsverbot innerhalb der EU. In Österreich besagt das Tabakgesetz, dass Tabak für den oralen Verzehr und Kautabak nicht in Verkehr gebracht werden dürfe. Dazu gehört Snus. Dennoch sind die Beutel unter Jugendlichen sehr gefragt.

Schnelle Abhängigkeit

Beide Varianten sind wahre Nikotinbomben, die schnell abhängig machen und ein Gesundheitsrisiko aufweisen. Da die Beutel unter die Oberlippe geschoben werden, greifen sie insbesondere das Zahnfleisch, die Mund-, Hals- und Magenschleimhäute, sowie die Bauchspeicheldrüse, Zähne- und Kehlkopf an.

Auf Nachfrage in den Büros der zuständigen Landesrätinnen Beate Prettner und Sara Schaar (beide SPÖ) wird bestätigt, dass auch in Kärnten der Konsum beider Varianten von Nikotinbeuteln für unter 18-Jährige verboten ist.

Gesetzesnovelle zu Verkauf ausständig

Um auch den Verkauf von tabakfreien Nikotinbeuteln zu verbieten, bräuchte es eine bundesweite Gesetzesänderung. Bereits im Vorjahr wurde diese von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) angekündigt. Passiert ist bisher aber wenig. Mit einer Umsetzung vor der Nationalratswahl im Herbst ist wohl nicht mehr zu rechnen.