Must-haves im Urlaubsauto: Verbandszeug, Feuerlöscher, Autoapotheke, Warnweste
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Urlaubsauto: Die „Must-haves“ im Ausland

Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug gehören zur vorgeschriebenen Grundausstattung für Autos in Österreich. Im europäischen Ausland müssen den jeweiligen Gesetzen entsprechend teils andere Utensilien mitgeführt werden, hier die „Must-haves“.

Vor Reiseantritt sollte kontrolliert werden, was verpflichtend im Auto mitzuführen ist und gegebenenfalls sollten die fehlenden Utensilien noch besorgt werden. Unwissenheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe. Ist die verpflichtende Ausstattung nicht komplett, kann man abgestraft werden", sagte ÖAMTC Reise-Expertin Yvette Polasek. „Oft wird vergessen: Die Bestimmungen gelten auch für Mietautos. Daher ist es ratsam, die korrekte Ausstattung bei der Fahrzeugübernahme immer zu überprüfen.“

  • Warnweste: „Bei Warnwesten wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Die Tragepflicht besagt, dass alle Insassen bei einem Unfall oder einer Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Diese Tragepflicht gilt in vielen europäischen Ländern, ist aber kurioserweise nicht immer an eine Mitführpflicht gekoppelt. Daher lieber immer für alle Insassen eine Weste parat haben“, erklärt Polasek.
  • Verbandszeug: In den meisten europäischen Ländern ist Verbandszeug im Auto verpflichtend, nicht so z. B. in Frankreich, Italien und Spanien. Die ÖAMTC-Expertin rät: “Das Erste-Hilfe-Set sollte grundsätzlich immer schnell griffbereit sein, unabhängig von der Mitführpflicht."

Zwei Warndreiecke als Muss in Spanien, Türkei, Zypern

Fast überall in Europa ist ein Warndreieck im Auto Pflicht. Die Türkei und Zypern orientieren sich bei Warndreiecken frei nach dem Motto „Doppelt hält besser“ – zwei Warndreiecke müssen im Auto mitgenommen werden. In Spanien gilt dasselbe, allerdings nur für im Land gemeldete Pkw – somit auch für Mietwagen. „In der Schweiz muss zwar nur ein Warndreieck mitgeführt werden, dieses muss aber griffbereit sein. Es reicht nicht aus, wenn es im Kofferraum liegt“, weiß die Reise-Expertin.

Ersatzreifen: Ist man z. B. in Tschechien oder Spanien unterwegs, muss ein Ersatzreifen im Auto parat sein. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, gehört stattdessen ein Reparaturset oder -spray an Bord.

Feuerlöscher vielfach Pflichtrepertoir

In Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien oder auch in der Türkei gehört ein Feuerlöscher zum Pflichtrepertoire und muss im Fahrzeug mitgenommen werden. In Belgien müssen Reisende im eigenen Auto keinen Feuerlöscher dabeihaben: Die Mitführpflicht bezieht sich nur auf in Belgien selbst zugelassene Pkw – bei Mietautos sollte daher kontrolliert werden, ob ein Feuerlöscher im Auto ist.

Mitführpflichten gelten auch für Leih- Motorräder

Wer einen Motorradausflug ins nahe Ausland plant, sollte die richtige Ausstattung parat haben – das gelte auch, wenn ein Motorrad ausgeliehen und gemietet wird. „In fast allen europäischen Ländern müssen auch Motorradfahrer eine Warnweste mitführen. Ein Warndreieck sollte unbedingt bei einer Motorradtour durch Litauen oder Schweden mitgenommen werden – in Ungarn und Lettland braucht man nur ein Warndreieck, wenn man eine Beiwagenmaschine fährt“, weiß Polasek.

In Österreich müssen Motorradfahrer nur Verbandszeug verpflichtend mitführen. Auch in Albanien, Bulgarien, Lettland, Litauen, Montenegro, Serbien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn gehört Verbandszeug zur Pflichtausstattung. In Slowenien gilt dies nur für in Slowenien registrierte Motorräder – also auch für Mietfahrzeuge.