Der Unternehmer vor Gericht
ORF/Angela Ellersdorfer-Trutschnig
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Gericht

Drei Jahre Haft wegen Millionenbetrugs

Um einen Millionenbetrug ist es am Montag am Landesgericht Klagenfurt gegangen. Ein 58-jähriger Unternehmer kaufte im Vorjahr in Spittal/Drau eine Immobilie nach der anderen, ohne sie je bezahlt zu haben. Er wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, ein Jahr muss er absitzen.

Der 58-Jährige wurde aus der Untersuchungshaft Richterin Michaela Sanin vorgeführt. Im Februar wurde er in einer Wohnung in Spittal an der Drau festgenommen, die er kaufen aber vermutlich nie bezahlen wollte. Bei seiner Verhaftung hatte der Mann neun Bankomatkarten eingesteckt und einen Lottoschein.

Haus und Wohnung ohne Geld gekauft

Der 58-Jährige war bereits von der Polizei gesucht worden. Er hatte seit dem Sommer in Spittal zunächst ein Haus im Wert von knapp 700.000 Euro und gleich darauf eine Wohnung im Wert von knapp 600.000 Euro gekauft, bezogen, aber nie bezahlt. Immer wieder vertröstete er die Haus- und Wohnungseigentümer, dass es sich um einen Buchungsfehler bei der Bank handle oder dass er das Geld zunächst von seinem Unternehmen in der Schweiz überweisen müsse. Dieses Unternehmen gibt es, seit 2017 ist der Angeklagte in der Textilbranche tätig. Er handelt mit Stoffen und lässt diese auch herstellen.

Dubioser Darlehensgeber beeindruckte Richterin nicht

Seine Firma hat aber Schulden, deshalb hatte er auch versucht, zu einem Darlehen zu kommen. Ein irischer Geschäftsmann mit chinesisch klingendem Namen und afrikanischer Herkunft hätte ihm zwei Millionen Euro versprochen, so der 58-Jährige, der auch Unterlagen vorlegte. „Wer glaubt denn so was?“ fragte die Richterin, als sie die Papiere las. Das Darlehen wurde nie ausbezahlt, die Schulden immer größer. „Ich habe gelogen“, sagte der Mann vor Gericht. Eine Wohnungseigentümerin, die ihm sogar den Schlüssel für ihre 600.000-Euro-Wohnung noch vor Vertragsabschluss anvertraut hatte, sagte als Zeugin, sie hätte ihm geglaubt.

Der Unternehmer wurde zu drei Jahren Haft verurteilt, ein Jahr davon unbedingt. Er könne auch eine Fußfessel beantragen, sagte die Richterin, aber – gab sie ihm mit auf dem Weg – „kaufen Sie sich keine Wohnung, wenn Sie das Geld nicht haben.“ Der Angeklagte nahm das Urteil an.