Die drei Angeklagten im Gerichtssaal
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Chronik

Drei Jahre Haft für Chefs einer Securityfirma

Der Prozess gegen ein Kärntner Security Unternehmen hat am Dienstag mit zwei Schuldsprüchen geendet. Das Unternehmen hatte über Jahre Mitarbeiter geringfügig angemeldet und die Gesundheitskasse somit um rund zwei Millionen Euro geschädigt.

Der Firmengründer und sein mitangeklagter Geschäftsführer waren von Beginn an geständig. In ihren Schlussworten beteuerten sie noch einmal vor dem Schöffensenat und Richterin Michaela Sanin, wie leid ihnen das alles tue. Um einen Freispruch hatte die mitangeklagte Sekretärin gebeten, das sie von den Machenschaften nichts gewusst habe.

Die Verteidiger der beiden Männer hatten in ihren Schlussplädoyers dem Gericht zu erklären versucht, dass die Praxis, Mitarbeiter geringfügig anzumelden, in der Branche durchaus üblich sei. Anders sei ein derartiges Unternehmen beinahe nicht zu führen. Viele Mitarbeiter wollten auch gar nicht angestellt werden.

Überstunden als Kilometergeld ausbezahlt

Im Sommer 2021 hatte es bei der Firma erstmals eine Hausdurchsuchung gegeben. Das System, das aufgedeckt wurde, war einfach: Die geringfügig beschäftigten Mitarbeiter wurden in Form von Kilometergeld entlohnt, wenn die erlaubte Arbeitszeit von 48 Stunden im Monat überschritten wurde. So wurde auch an Mitarbeiter Kilometergeld ausgezahlt, die nicht einmal einen Führerschein hatten. Auch Angehörige von Mitarbeitern wurden ohne deren Wissen geringfügig angemeldet, um mehr Geld steuerbegünstigt auszahlen zu können.

Fünf ehemalige Mitarbeiter des Unternehmens, die als Zeugen aussagten, wollten von diesen Manipulationen nichts bemerkt haben. Nur ein Mitarbeiter, der von 2014 bis 2019 im Unternehmen angestellt war, bezeichnete das firmeninterne Geschehen als „chaotisch“. Für alle anderen sei der Betrieb ordnungsgemäß geführt worden.

Betriebsprüfung zeigte Malversationen

Als Zeugin war auch eine Finanzinspektorin geladen, die eine Betriebsprüfung in der Securityfirma durchgeführt hatte. Insgesamt waren sieben Mitarbeiter vier Monate lang mit der Aufbereitung der Unterlagen während dieser Betriebsprüfung beschäftigt: „Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass alle ausbezahlten Kilometer in Wirklichkeit geleistete Stunden waren, die nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurden. Deshalb haben wir diese zur Gänze als abgabenpflichtig deklariert. Es gab kein einziges Projekt, das korrekt abgerechnet wurde.“

Ein gerichtlich beauftragter Sachverständiger, der die entstandene Schadenshöhe ursprünglich auf über zwei Millionen Euro eingeschätzt hatte, berichtigte sein Erstgutachten durch eine Neuberechnung um rund eine halbe Million Euro zugunsten der Securityfirma. Auch vor Gericht musste er zusätzlich noch einige Berechnungsfehler eingestehen, weshalb der Schöffensenat von einer Schadenssumme in Höhe von 1,2 Millionen Euro ausging.

Firmengründer wirkte hinter Kulissen mit

Staatsanwältin Doris Wieser fasste in ihrem Schlussplädoyer zusammen, dass der ursprüngliche Firmengründer auch noch lange nach dem Verkauf der Firma hinter den Kulissen die Fäden zog. „So etwas nennt man faktischer Geschäftsführer“, erklärte sie, „auch alle Zeugen sagten aus, dass Sie letztlich für Entscheidungen zuständig waren, wie beispielsweise Gehaltserhöhungen. Alle betrachteten Sie als Chef.“ Seinen Nachfolger hätte er auf das spezielle System, in dem Stunden auf Kilometergelder umgebucht wurden, eingeschult und dieser hätte ab 2017 damit weitergemacht.

Der Verteidiger der beiden Angeklagten, Ferdinand Lanker, versuchte die Lebensumstände seiner Mandanten verständlich zu machen. Der Zweitangeklagte hätte weiterhin Einblick in die Firma gehabt, da er auch mit seinem Privathaus für das Unternehmen haftete und demnach über die finanzielle Situation der Firma Bescheid wissen wollte: „Die Bank hätte dem neuen Geschäftsführer nie einen Kredit gegeben, wenn mein Mandant nicht für 700.000 Euro gehaftet hätte.“

Den Vorwurf, dass es teilweise Anmeldungen von Personen gegeben hätte, die überhaupt nie für das Unternehmen gearbeitet hätten, versuchte er zu abzuschwächen. In dieser Branche sei es schwierig, Mitarbeiter zu bekommen. Wenn diese nur geringfügig arbeiten wollen würden, um nebenbei Arbeitslosengeld beziehen zu können oder jemand anderen als Empfänger des Geldes angeben, damit beispielsweise keine Alimente gezahlt werden müssten, dann habe die Firma darauf Rücksicht genommen, um überhaupt jemanden zu bekommen. Konkret sprach er von acht Personen über einen Zeitraum von zehn Jahren, die angemeldet wurden, aber nicht gearbeitet hätten.

Drei Tage Bedenkzeit

Die beiden angeklagten Geschäftsführer, die bisher unbescholten waren, hatten vor dem Ausspruch eine mildes Urteil erbeten, um weiterhin arbeiten und zu können. So sollen die Quoten aus dem Insolvenzverfahren (knapp 100.000 Euro jährlich) weiterhin beglichen und der Betrieb fortgeführt werden. Gegen den Verband wurde eine Geldbuße in Höhe von 4.000 Euro (80 Tagessätze zu je 50 Euro) ausgesprochen. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, vonseiten der Verteidigung wurde eine dreitägige Bedenkzeit erbeten. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.