Chronik

EU-Beschwerde aller Slowenenverbände

Die Kärntner Slowenenorganisationen haben bei der EU eine Beschwerde gegen Österreich eingereicht, weil Minderheitenrechte nicht eingehalten werden. Am 8. April wird die Petition „Zur Sicherung der Minderheitenrechte und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit“ im Petitionsausschuss des EU-Parlaments in Brüssel behandelt.

Alle drei Slowenenorganisationen – Rat, Gemeinschaft und Zentralverband sowie die Einheitsliste/Enotna Lista – unterzeichneten die EU-Petition zur Wahrung der Minderheitenrechte in Österreich. Es sei ein Zusammenrücken „jenseits ideologischer Unterschiede“ angesichts einer „bedrohlichen Situation“ – dem zunehmenden Verschwinden der eigenen Sprache, wie es heißt. Insbesondere im Bildungswesen und in der Gerichtsbarkeit würden gesetzliche und völkerrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Minderheit nicht umgesetzt. Alle Bemühungen, die Bundesregierung darauf anzusprechen, seien bisher erfolglos geblieben – deshalb erfolge nun der Gang zum Europaparlament.

Abwanderung: Slowenisch in Ortschaften bedroht

Laut einer vor zwei Jahren erstellten OGM-Studie ist die Slowenische Sprache in Kärnten vom Verschwinden bedroht. Die Petition an das Europaparlament sei deshalb als Weckruf zu verstehen, sagte Bernard Sadvonik, Obmann der Gemeinschaft der Kärntner Slowenen und Sloweninnen: „De facto ist es so, dass die slowenische Sprache als Umgangssprache in den Ortschaften stark zurückgeht, auch durch die Abwanderung junger Menschen nach Wien, Graz und andere urbane Zentren wie Klagenfurt. Umso wichtiger ist, dass man auch außerhalb des autochthonen Gebietes – wie in Wien, wo Tausende Sloweninnen und Slowenen und auch andere Volksgruppenangehörige leben – gesetzliche Maßnahmen trifft, um ein Bildungsangebot in den Volksgruppen-Sprachen zu gewährleisten.“

Lehrerausbildung reformieren: „Kein Curriculum“

Das Interesse für die zweite Landessprache sei im Volksschulbereich zwar sehr groß – im Bereich der Elementarpädagogik gebe es allerdings nur teilweise Angebote im Minderheitenschulbereich, außerhalb des autochthonen Siedlungsgebietes gebe es gar keine Angebote. Der Bund habe Kärntens Minderheit 2011 zwar eine Novellierung des Volksgruppengesetzes versprochen – ausgenommen die Erhöhung der Volksgruppenförderung und die 15a-Vereinbarung für zweisprachige Kindergärten sei bisher aber nichts umgesetzt worden.

Vom Kindergarten bis zur Volksschule seien dringend neue Rahmenbedingungen nötig, so Sadovnik: „Wir haben jetzt die skurrile Situation, dass auf der BAFEB, wo zweisprachige Pädagoginnen für die Kindergärten ausgebildet werden, kein Curriculum, quasi kein Lehrplan, wie auf der pädagogischen Hochschule besteht. Das muss auf Bundesebene umgesetzt werden.“

Keine Zweisprachigkeit für Kärntner Slowenen bei Gericht

Neben dem Bereich Bildung seien auch in der Verwaltung wesentliche Änderungen nötig, Stichwort zweisprachige Gerichte, so Sadovnik: „Beim Landesgericht in Klagenfurt kann jeder EU-Staatsbürger auch die slowenische Sprache – weil es ja eine EU-Sprache ist – einfordern. Dem wird auch gefolgt. Wir als Volksgruppenangehörige, als Inländer, haben diese Möglichkeit beim Landesgericht nicht.“ Mit der Petition und der Diskussion am 8. April in Brüssel erhoffen sich Rat, Gemeinschaft, Zentralverband und Einheitsliste nun mehr Gehör bei den verantwortlichen Stellen in Österreich.