Bürgermeister Christian Scheider und Klubobmann Patrick Jonke
APA/Peter Lindner
APA/Peter Lindner
Politik

Causa Jonke: Gegen Ermittler wird selbst ermittelt

Seit geraumer Zeit wird gegen Patrick Jonke, den Klagenfurter Klubobmann des Team Kärnten ermittelt, weil er Überstunden zu Unrecht verrechnet haben soll. Jonke bestreitet das. Der ermittelnde Beamte des Stadtpolizeikommandos Klagenfurt ist nun selbst mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert.

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen den Beamten des Stadtpolizei-Kommandos Klagenfurt führt die Staatsanwaltschaft Graz, die das auch gegenüber dem ORF Kärnten bestätigte. Jene in Klagenfurt gab die Zuständigkeit ab. Der ermittelnde Polizist ist auch Stadtrat der SPÖ in Mittelkärnten.

In der Anzeige wird ihm vorgeworfen, dass er Beweisunterlagen, die Patrick Jonke entlasten, nicht dem Akt beigelegt haben soll. Außerdem stehe im Abschlussbericht des Beamten an die Staatsanwaltschaft, dass sein Mandant geständig sei, sagte Anwalt Michael Sommer: „Obwohl mein Mandant zurecht niemals geständig war.“

Landeskriminalamt ermittelt nach Untreue-Vorwurf

Dem Team-Kärnten-Politiker Jonke, der auch Büroleiter des Klagenfurter Bürgermeisters Christian Scheider ist, wird im Zusammenhang mit Überstundenabrechnungen Untreue vorgeworfen. Er soll der Stadt 260 Überstunden unsachgemäß verrechnet haben. Sein Mandant habe lediglich eingestanden, versehentlich bei etwa 15 abgerechneten Stunden Fehler gemacht zu haben, so Sommer. Doch auch das stehe nicht im Abschlussbericht des Polizisten. Laut Landespolizeidirektion sei der Beamte mit dem Fall mittlerweile nicht mehr befasst. Dieser werde nun vom Landeskriminalamt bearbeitet.

Stellt sich noch die Frage, ob der Beamte als SPÖ-Stadtpolitiker in Mittelkärnten bei Ermittlungen gegen einen Politiker einer anderen Partei nicht befangen sein könnte. Grundsätzlich liegt laut Gesetz eine Befangenheit vor, wenn eine Person aufgrund eines Vorurteils nicht in der Lage ist, gesetzeskonform zu handeln. Das muss aber im Einzelfall entschieden werden.

Stellungnahmen offen

Die Landespolizeidirektion will zu dem laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben, ebenso wenig der Polizist selbst, gegen den das Ermittlungsverfahren läuft.