Adler-Symbol am Landesgericht außen
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Chronik

Zwei Jahre unbedingt für „stolzen Nazi“

Wegen Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 40-jähriger Tiroler nicht rechtskräftig zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Er hatte öffentlich seine Hand zum Hitlergruß erhoben, ein Tattoo mit SS-Totenkopfsymbol gezeigt und sich vor der Polizei als „stolzen Nazi“ bezeichnet.

Der Prozess hatte noch nicht einmal begonnen, schon musste der Vorsitzende des Geschworenengerichts, Gerhard Pöllinger-Sorre, den Angeklagten scharf zurechtweisen. Der 40-Jährige kam mit über die Stirn gezogener Kapuze und Limonadenflasche in den Gerichtssaal und erklärte, dass ihm die Gesetze „scheißegal“ seien. „Benehmen Sie sich angemessen, oder ich schmeiße Sie hinaus“, machte ihm daraufhin der Richter unmissverständlich die Situation klar.

Laute Musik als Auslöser für Polizeieinsatz

Im Laufe des Prozesses wurde der 40-jährige Tiroler dann auch zunehmend einsichtig. Er stand zum elften Mal vor Gericht – wegen Wiederbetätigungsdelikten, aber auch wegen Körperverletzung. Seit seinem letzten Gefängnisaufenthalt, der 2021 beendet war, habe er versucht, sein Leben in den Griff zu bekommen – bis zum Sommer letzten Jahres. Wegen lauter Musik rief eine Nachbarin die Polizei. Als die Beamten in der Wohnung eintrafen, hob der Angeklagte die rechte Hand zum Hitlergruß, zog sein T-Shirt aus, um ein Tattoo eines SS-Totenkopfsymbols auf seinem linken Schulterblatt zu zeigen und erklärte dann, dass er ein stolzer Nazi sei.

Angeklagter zu Tattoo: „Kein richtiges SS-Symbol“

Vor Gericht versuchte der Angeklagte den Vorfall zu relativieren. Das Tattoo sei eigentlich abgeändert, also kein „richtiges SS-Symbol“, und er habe es auch schon wegmachen wollen, es habe ihm nur am Geld gefehlt. Gegen Juden habe er auch nichts, er sei nur gegen Ausländer, die – wie er wörtlich angab – „unsere Mädchen und Frauen vergewaltigen und töten“.

Zweitrichter Manfred Herrenhofer wurde an dieser Stelle eindringlich und fragte den Angeklagten: „Wem soll dieser Hass etwas bringen? Schalten Sie doch ihre Birne ein. Sie haben einen Job, eine Freundin, einen Führerschein.“ Daraufhin sagte der Angeklagte: „Es tut mir alles wirklich leid, ich kann es nur nicht rückgängig machen.“ Zum Urteil – zwei Jahre unbedingte Haft – erbat sich der Mann Bedenkzeit.