Radarmessung
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Verkehr

Neues Gesetz im Land der Raser

Das neue Rasergesetz ist in Kraft. Demnach können Lenker, die eine gewisse Geschwindigkeit erreichen, ihr Auto verlieren, bis hin zur Versteigerung. Im Ortsgebiet wären das 130 km/h und auf der Autobahn 220 km/h. In Kärnten wurden im Vorjahr satte 550.000 Geschwindigkeitsübertretungen gemessen.

Selbst bei strömendem Regen sind die Polizisten bei Verkehrskontrollen unterwegs, am Freitag in Krumpendorf. Markus Kalsberger und sein Postenkommandant, Walter Zeppitz, gelten als wetterfest. Ihre Radarmessungen haben künftig noch mehr Gewicht. Bei groben Verstößen können sie das Auto sogar beschlagnahmen.

Hans Peter Mailänder
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Hans Peter Mailänder

Vor dem Abschleppen werden Schäden dokumentiert

Hans Peter Mailänder von der Landesverkehrsabteilung der Polizei sagte zum neuen Gesetz, wenn jemand die Geschwindigkeit extrem überschreite und das Fahrzeug zu beschlagnahmen sei werde man sich mit der Behörde in Verbindung setzen, damit man wisse, welches Abschleppunternehmen beauftragt worden sei. Es werden etwaige Schäden dokumentiert, dann erfolge die Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde.

Neues Gesetz gegen Raser

Das sind die Bezirkshauptmannschaften, wie die in Hermagor. In den Strafabteilungen beginnen dann die Recherchen zum Lenker, zu den Besitzverhältnissen des Autos und zu möglichen Vorstrafen. Heinz Pansi ist Bezirkshauptmann von Hermagor und Sicherheitssprecher: „Jede Behörde hat mit einem Unternehmen eine Vereinbarung getroffen, damit das Auto gesichert abgestellt wird während der Zeit, in der die behördlichen Verfahren laufen.“

Heinz Pansi
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Heinz Pansi

Im Extremfall ist Versteigerung möglich

In manchen Bezirken übernehmen das Autofahrerklubs, in anderen private Unternehmen. Beschlagnahmte Autos parken vorübergehend in Garagen. Wie lange werde die Praxis zeigen, so Pansi. Man gehe davon aus, dass im Rahmen des Verfahrens, das mit Bescheiden erledigt werde, die Betroffenen Rechtsmittel erheben werden, bevor es zu einem Verfall des Autos komme. Gemeint ist eine im Gesetz vorgesehene Versteigerung. Derzeit gebe es noch einige Unklarheiten in der Umsetzung, so Pansi. Wenn einmal ein Verfahren durchgezogen werde, sei der Weg für alle klar.

Polizei rechnet nur mit Einzelfällen

Die Polizei rechnet jedenfalls nicht mit vielen Strafverfahren, die unter das neue Gesetz fallen sagte Mailänder. Er rechnet mit Einzelfällen, denn die Statistik zeige, dass es nicht soviele Extremraser gebe. Man hofft in jedem Fall, dass das neue Gesetz die Verkehrssicherheit erhöht und illegale Straßenrennen und Raserei verhindert.