Chronik

Arbeiterkammer erstritt 65,9 Mio. Euro

Die Rechtsschutzexperten der Arbeiterkammer Kärnten haben am Donnerstag Bilanz über das Jahr 2023 gezogen. Es wurden über 125.000 Beratungen durchgeführt, davon 8.690 schriftlich, 13.596 persönlich und über 100.000 telefonisch. 65,9 Millionen Euro wurden im Bereich Arbeits- und Sozialrecht erstritten.

Von den gesamt 125.550 Beratungen im vergangenen Jahr wurde rund 12.000-mal Rat und Hilfe im Referat „Beruf, Familie & Gleichstellung“ gesucht, das neben den Themen Mutterschutz und Karenz auch über sämtliche Förderungen und Familienleistungen informiert.

Im vergangenen Jahr wurden im Bereich Arbeits- und Sozialrecht 2.344 Neuvertretungen verzeichnet, darunter 479 Klagen und 1.865 Interventionen. Insgesamt wurden 2.058 Arbeitsrechtsakte positiv erledigt, wobei 479 Klagen einen Gesamtbetrag von 3,2 Millionen Euro und 1.579 Interventionen einen Betrag von 2,9 Millionen Euro für die Arbeitnehmer einbrachten. Insgesamt wurden im Bereich Arbeitsrecht 6,1 Millionen Euro erkämpft.

Entgeltfortzahlung und Insolvenzfragen

AK-Präsident Günther Goach sagte am Donnerstag, jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Kärnten habe Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht sowie bei Insolvenzen. Die Spitzenreiter bei den Beratungsthemen blieben die gleichen, es ging um Entgeltabrechnungen, falsche Einstufungen, Auflösungen von Arbeitsverhältnissen und unbezahlte Überstunden.

Fragen zu diversen Pensionen

Im Sozialrecht wurden laut AK im Vorjahr 1.225 Neuvertretungen verzeichnet, darunter 538 im Bereich von Invaliditätspensionen, Berufsunfähigkeitspensionen und Feststellung von Schwerarbeitszeiten. 55 Fälle betrafen Versehrtenrente, Ausgleichszulage und Sonstiges. 276-mal ging es um Rehageldansprüche und 356-mal um Pflegegeld. Insgesamt wurden 1.418 Klagsfälle abgeschlossen, wobei 774 positiv und 644 negativ abgeschlossene Gerichtsakte zu verzeichnen waren. Die Sozialrechtsexperten erkämpften einen Gesamtbetrag von 54 Millionen Euro für die Arbeitnehmer im Sozialrecht.

Wenn der Arbeitgeber Pleite geht

Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ISA) vertrat im Jahr 2023 735 Fälle und forderte dabei 5,8 Millionen Euro für die Betroffenen ein. Insgesamt waren 295 Unternehmen von Insolvenzen betroffen. Goach dazu: „Der IEF, der Insolvenzentgeltfonds, wird aus den Einnahmen der Lohnnebenkosten finanziert. Sollten die Lohnnebenkosten gesenkt werden, wer hilft dann Insolvenzopfern in Zukunft?“. Auch Pension, Krankenstand oder Pflegurlaub stehen hinter den Lohnnebenkosten. Die Arbeiterkammer Kärnten überbrückte überdies die finanzielle Not vieler Insolvenzopfer mit der AK-Insolvenz-Soforthilfe, wobei im Jahr 2023 207 Anträge gestellt und ein Gesamtbetrag von 434.640 Euro als Überbrückungshilfe an die Arbeitnehmer ausbezahlt wurde.

Fälle aus der Praxis

Ein bereits seit 1991 beschäftigter Kärntner Arbeiter hatte im Mai einen Arbeitsunfall und musste den Krankenstand anmelden. Während des Krankenstands wurde ihm im vergangenen Juni durch den Arbeitgeber per WhatsApp mitgeteilt, dass er abgemeldet und nicht mehr weiterbeschäftigt wird. Der Dienstgeber hielt laut AK keine Kündigungsfrist ein und verweigerte auch die Auszahlung der Abfertigung alt. Nach erfolgter Intervention der AK auf Kündigungsentschädigung und Abfertigung alt wurde für den Dienstnehmer die Abfertigung alt in der Höhe von rund 75.500 Euro brutto außergerichtlich erstritten.

163.000 Euro nach Arbeitsunfall

Ein anderer Dienstnehmer erlitt bei einem Arbeitsunfall schwere Verletzungen: Ein zwei Tonnen schwerer Betonring, der nicht ordnungsgemäß gesichert wurde, war von einem Bagger auf den Mann gefallen. Nach der Versorgung der Verletzungen und der Amputation eines Oberarms sowie der Einschränkung der Beweglichkeit des anderen Arms war der Dienstnehmer arbeitsunfähig. Der Dienstnehmer wandte sich an die Experten der AK, die eine Außerachtlassung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen feststellten. Die AUVA bestritt dies. Daraufhin wurde der Gerichtsweg beschritten. In zweiter Instanz wurde das Verfahren zugunsten des Arbeitnehmers entschieden. Ihm wurde eine Integritätsabgeltung von rund 163.000 Euro zugesprochen.