Eingang Landesgericht
ORF
ORF
Gericht

Terrorprozess: 18-Jähriger teilweise schuldig

Ein 18-Jähriger ist Dienstagvormittag wegen Anstiftung zum Terrorismus und versuchten Waffenkaufs vor Gericht gestanden. Er soll versucht haben, im Darknet eine Waffe zu kaufen. Außerdem soll er im Internet den Münchner Amoklauf von 2016 und den norwegischen Attentäter Anders Breivik verherrlicht haben. Er wurde teilweise schuldig gesprochen.

Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte 17 Jahre alt, er lebt nach wie vor bei seinen Eltern und hat eineinhalb Monate U-Haft hinter sich. Richter Uwe Dumpelnik eröffnete die Verhandlung damit, den Angeklagten nach seinen Erlebnissen im Gefängnis zu befragen. Noch bevor es mit der eigentliche Befragung losging, gab er ihm auf den Weg mit, dass Erwachsene im Gefängnis nur eine Stunde Hofgang bekommen, nicht fünf Stunden wie im Jugendstrafvollzug.

Der junge Mann soll David Sonboly, den „Schützen“ von München, „gefeiert“ – diesen mehr noch als Anders Breivik „gerngehabt“ haben. Dass der Angeklagte auch pornografische Inhalte von Kleinkindern auf dem Handy hatte, wird erst in einer nächsten Verhandlung eine Rolle spielen.

Terrorprozess: Teilweise schuldig

Angeklagter überwies zweimal Geld für Waffe

Zweimal soll der Angeklagte versucht haben, im Darknet eine Waffe zu kaufen. Im April und Juni 2023 überwies er laut Daten der Anklage einmal 900 und einmal 1.200 Euro, die gewünschte Glock erhielt er aber nicht. „Warum diese Waffe,“ fragte der Richter. Der Amokläufer von München hatte die gleiche Waffe, ihm sei es wichtig gewesen, Parallelen zwischen sich und dem Amokläufer herzustellen, so der 18-Jährige. „Warum haben Sie sich nicht den gleichen Haarschnitt zugelegt?“, fragte der Richter. „Daran hatte ich auch gedacht“, entgegnete der Angeklagte.

Er hatte sich auf Telegram, Instagram und TikTok mit Gleichgesinnten auch rassistisch unterhalten. Ob er andere öffentlich zur Nachahmung angestiftet und die Taten öffentlich gutgeheißen habe, war ein zentraler Punkt im Prozess. Ein Video, das der 18-Jährige von der Münchner Gedenkstätte aufgenommen hatte, wurde auf Instagram 215-mal aufgerufen und vom Angeklagten auch auf TikTok geteilt.

Keine Anstiftung zum Terrorismus

Eine Beamtin des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sagte als Zeugin zu den Chats und dem veröffentlichten Video aus. Dann wurde das Video von der Staatsanwältin im Internet gefunden, sie forderte eine Unterbrechung der Verhandlung, um es sich anzusehen. Ergebnis: Einen Kommentar, der als Aufruf zum Terrorismus zu verstehen sein könnte, enthält das Video nicht, deshalb wurde der Angeklagte vom Vorwurf der Anstiftung zum Terrorismus freigesprochen.

Schuldig ist der 18-Jährige, was den versuchten Waffenkauf betrifft. Dafür wurde er nicht rechtskräftig zu vier Monaten Haft mit einer Probezeit auf drei Jahre verurteilt, die U-Haft wurde an die Haftstrafe angerechnet. Eine besondere Gefährdung soll vom 18-Jährigen laut psychiatrischem Sachverständigem nicht ausgehen.