Prozess Wiederbetätigung Landesgericht Klagenfurt
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Gericht

Wiederbetätigung: Ein Jahr bedingte Haft

Wegen Wiederbetätigung ist ein 30 Jahre alter Mann vor dem Richter am Landesgericht Klagenfurt gestanden. Er soll im Juni 2022 über seinen WhatsApp-Status rechtsextremes Gedankengut verbreitet haben. Der Angeklagte war schon vor der Hauptverhandlung geständig. Er wurde zu einem Jahr bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Hetze gegen Personen ausländischer Herkunft und eine positive Darstellung des Holocausts warf die Staatsanwaltschaft dem Zusteller aus dem Bezirk Feldkirchen vor. Der 30-Jährige ist bereits wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft und war zu den Vorwürfen geständig. Er soll im Juni 2022 ein Bild auf WhatsApp gepostet haben, das einen Mann zeigt, dem eine Waffe an den Kopf gehalten wird. Dazu soll er einen Text beigefügt haben, der gegen das Verbotsgesetz verstößt, so die Anklageschrift. Er hätte u.a. geschrieben, dass Zitat „die Säuberung 1945 zu früh geendet habe“.

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„Wird nie wieder vorkommen“

Richterin Sabine Götz wollte wissen, warum er so etwas gepostet habe: Aus Frustration über seine Schulden und seine Arbeitssituation, so die Antwort. Außerdem sei Alkohol im Spiel gewesen, sagte der Angeklagte. Er sprach von einem großen Fehler, der nie wieder vorkommen werde. Ein Zeuge bestätigte die Anschuldigungen, danach verkündeten die Geschworenen ihr Urteil. Zwölf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 2.500 Euro. Der 30-Jährige verzichtete auf einen Einspruch, das Urteil ist nicht rechtskräftig.