Soziales

Arbeiterkammer berät zu Steuererklärung

Die Arbeiterkammer startet am 26. Februar mit ihren Steuerspartagen am Telefon. Angeboten werden die kostenlosen Beratungen bis einschließlich 13. April. Neben Steuertipps kann im Zuge der telefonischen Beratung über FinanzOnline auch der Steuerausgleich erledigt werden.

Die automatisierte Auszahlung der Arbeitnehmerveranlagung könne eine Beratung zum Steuerrecht nicht ersetzen, sagte Bernhard Sapetschnig, der Leiter der Abteilung Finanzen und Förderungen in der Arbeiterkammer: „Das war eine lange Forderung von uns, aber es birgt Gefahr in sich.“

Beratung hilft alle Boni zu nutzen

Die Statistik zeige, dass bei der automatisierten Veranlagung, der Aussendung des Finanzministeriums, rund 470 Euro im Schnitt pro Veranlagung herauskamen: „Wir sind in unserer Beratung beim vierfachen Betrag. Man sieht also schon, dass eine intensive Beratung notwendig ist, damit ich im Steuerrecht tatsächlich alle Boni, die ich habe, auch tatsächlich ausnutze“, so der Experte.

Die häufigsten Fehler passierten bei der Pendlerpauschale oder beim Absetzen von Unterhalt: „Viele glauben, es muss nicht eingetragen werden, weil es das Finanzamt eh weiß. Das Finanzamt weiß gar nichts oder es ignoriert es einfach, weil das die Maschine macht. Wenn ich es bei der Veranlagung nicht eigenhändig anklicke, dann verschenkt man Geld."

Familien mit Kindern, Pendler und Alleinverdiener können sich laut Sapetschnig das meiste Geld von der Finanz retour holen. Auch bei Home Office, im Krankheitsfall oder nach Katastrophenschäden lassen sich viele Steuern sparen.

Finanz-Online-Code als Voraussetzung für Ausgleich

Um sich beim Steuerausgleich von der AK helfen zu lassen, braucht es weder PC noch Internet. AK-Präsident Günther Goach: „Das Entscheidende ist, dass die Leute den Finanz-Online-Code haben bzw. sollten sie ihn nicht haben, dass dieser Online-Code entsprechend angefordert wird. Dann können wir diesen Steuerausgleich machen.“ Der Steuerausgleich kann heuer noch rückwirkend für die Jahre 2019 bis 2023 beantragt werden. Allein in den vergangenen fünf Jahren holte die AK 47,5 Millionen Euro vom Fiskus zurück.