Gefängnis Klagenfurt: Haftraum mit Tisch mit diversen Gegenständen, Becher, Klopapier
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Chronik

Mithäftlinge attackiert: Unbedingte Haft

Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Körperverletzung ist ein 29 Jahre alter Mann zu drei Jahren und acht Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der Häftling der Justizanstalt Klagenfurt soll zwei Mithäftlinge angegriffen und verletzt haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit Handschellen wurde der 14 Mal einschlägig vorbestrafte 29 Jährige in den Gerichtssaal geführt. Es ist nicht das erste Mal, dass ihm wegen des Vorfalles in der Justizanstalt Klagenfurter der Prozess gemacht wird. Bereits im April des Vorjahres war er dafür zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden – erst kürzlich wurde ein Teil des Urteils jedoch vom Obersten Gerichtshof aufgehoben.

Zwölf Zentimeter lange Schnittwunde

Am 28. Juni 2022 kam es zwischen dem Angeklagten und zwei seiner Mithäftlinge, heute 24 und 65 Jahre alt, zu einem Streit im Gefängnis. Dabei drückte der Angeklagte zunächst eine Zigarette auf dem linken Oberarm seines jüngeren Mithäftlings aus. Anschließend zog er ein Jausenmesser und holte aus. Dabei fügte er nicht nur dem jüngeren, sondern auch dem älteren Mithäftling Verletzungen zu. Dieser erlitt eine etwa zwölf Zentimeter lange Schnittverletzung von der Augenbraue bis zum Ohr.

Im ersten Verfahren wurde der Angriff auf den Jüngeren als absichtlich schwere Körperverletzung und die Verletzung des älteren Mithäftlings als vorsätzliche Körperverletzung gewertet. Gegen letztere legte der Angeklagte erfolgreich Beschwerde ein.

Angeklagter wollte nur jüngeren Mithäftling verletzten

Vor Gericht beteuerte er am Mittwoch, dass er mit dem Messer nur den 24-Jährigen verletzten habe wollen. Als er ausholte, habe er den hinter ihm sitzenden älteren Mithäftling versehentlich getroffen. Das habe er nicht gewollt. Der 65-Jährige sei für ihn wie ein Vater gewesen. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Marlene Moshammer glaubte der Aussage des Angeklagten und wandelte die vorsätzliche in eine fahrlässige Körperverletzung um. Auch die Strafe wurde um vier Monate auf drei Jahre und acht Monate unbedingte Haft verkürzt. Der 29-Jährige nahm das Urteil an. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist es noch nicht rechtskräftig.