Chronik

Beiß-Training: OLG gibt Pfotenhilfe Recht

Ein gerichtliches Nachspiel hat die „Internationale Schnauzer- und Pinscher-WM“ im Oktober in St. Andrä bei St. Veit: Der Verein „Pfotenhilfe“ hatte ein Video des dort vorgeführten Beißtrainings online gestellt und kritisiert. Der Österreichische Hundesportverband wollte das per einstweiliger Verfügung bekämpfen, ist aber beim OLG Linz abgeblitzt.

Das Oberlandesgericht Linz stuft die Szenen in dem Video als mögliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz ein und gibt damit der Pfotenhilfe Recht. Für den Tierschutzverein ist die Sache damit aber nicht ausgestanden. Die Hauptverhandlung „Pfotenhilfe gegen Österreichischer Hundesportverband“ (ÖHV) steht noch aus.

Scheintäter „bedroht“ Hund mit Schaumgummistock

Im Video der Pfotenhilfe ist Folgendes zu sehen: Ein sogenannter Scheintäter geht mit einem Schaumgummistock auf einen Hund los und markiert einen Angriff. Dieser verbeißt sich in den Armschutz des Mannes. Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe: „Es war eine als Weltmeisterschaft titulierte Veranstaltung in St. Andrä am Sportplatz, mit verschiedenen Hundesportarten, aber auch mit einer Beißabrichtung gegen Menschen, wie es von uns verurteilt wird und zwar spätestens, seit es den Vorfall in Oberösterreich gab, wo die Joggerin von einem Hund getötet worden ist – durch einen Hund, der eben so eine Beißabrichtung durchgemacht hat.“ Zumindest sollen das der Pfotenhilfe zugespielte Fotos belegen, die auch im Internet kursieren.

Tierschutzgesetz verbietet „Aggressionsförderung“

Laut Tierschutzgesetz § 5 ist es zwar verboten, Tiere ungerechtfertigt in Angst zu versetzen und deren Aggressivität und Kampfbereitschaft zu fördern. Was darunter zu verstehen ist, ist bisher aber eher Auslegungssache. Eine Heimtierschutznovelle soll Beißtrainings nun aber weiter einschränken und wird in Kürze in Begutachtung gehen, so Stadler: „Das soll, genau wie es im Gesetz jetzt schon steht, der Exekutive vorbehalten sein, bzw. dem Bundesheer. Aber in privater Hand hat so etwas nichts verloren, bzw. sagt eben die Regierung jetzt, wenn, dann muss das stark eingeschränkt sein und unter großen Auflagen stattfinden.“

Hauptverhandlung: Hundesportverband zuversichtlich

Ungeachtet dessen sieht sich die Pfotenhilfe weiter mit einer Klage des Österreichischen Hundesportverbandes konfrontiert. Dabei geht es weniger um das Beißtrainingsvideo, als um die kritischen Kommentare darunter, die aus dem Internet per einstweiliger Verfügung entfernt werden sollten. Trotz des OLG-Entscheides ist der Obmann des österreichischen Hundesportverbandes, Dietmar Keck, zuversichtlich, das Hauptverfahren zu gewinnen. Verwundert über die OLG-Entscheidung sei man aber schon, lässt Keck über seinen Anwalt ausrichten. Er ist außerdem SPÖ-Tierschutzsprecher und betont, dass der Gesetzgeber bisher kein Verbot erlassen habe.

Kärntner Tierschutzreferentin begrüßt OLG-Entscheidung

Anders sieht das Kecks Parteikollegin, die Kärntner SPÖ-Tierschutzreferentin Beate Prettner. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, es könne nicht sein, dass private Hunde zu Aggressivität und Kampfbereitschaft ausgebildet werden.

Prettner: „Im Falle der Riesenschnauzer-WM hat das Gericht bereits geurteilt. Damit ist alles gesagt.“ Ein Prozesstermin steht noch nicht fest. Geurteilt wird dort jedenfalls nach der alten Gesetzeslage.