Gericht

Blind nach Schlägerei: Sechs Jahre Haft

Ein Steirer ist am Donnerstag wegen absichtlich schwerer Körperverletzung am Landesgericht Klagenfurt zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er soll vergangenen Oktober einem Mann in einem Lokal in Wolfsberg ein Glas ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer ist seitdem auf einem Auge blind und trug Narben im Gesicht davon.

Am 15. Oktober 2023 kam es in dem Nachtlokal kurz nach Mitternacht zu der Attacke. Beim Eingangsbereich rempelte ein 26 Jahre alter Wolfsberger den 38 Jahre alten Steirer unabsichtlich an, woraufhin dieser dem Wolfsberger zuerst mit der Faust und dann mit einem Weinglas mit voller Wucht ins Gesicht schlug, wie es in der von Staatsanwältin Doris Wieser verfassten Anklageschrift steht. Das Glas zerbrach, Splitter gerieten in das rechte Auge des 26-Jährigen. Er wurde ins Klinikum Klagenfurt gebracht und dort mehrere Stunden lang operiert. Sein Augenlicht konnten die Ärzte aber nicht mehr retten.

Angeklagter feierte weiter: „Ging von Platzwunde aus“

Der Mann aus der Steiermark konnte damals in der Nacht daran gehindert werden, das Lokal zu verlassen, bis die Polizei eintraf. Bei dem Prozess unter Richter Christian Liebhauser-Karl wurde dem Mann das Verbrechen der absichtlich schweren Körperverletzung vorgeworfen. Erschwerend kam hinzu, dass er das Glas als Waffe verwendet hatte.

Bei seiner Einvernahme vor dem Schöffensenat zeigte sich der Angeklagte zwar geständig, Tatmotiv konnte der Mann aber keines nennen. Er kannte sein späteres Opfer auch nicht. Gegenüber der Polizei gab der Steirer an, sich an nichts zu erinnern. Gegenüber seinen Freunden, mit denen er am besagten Abend unterwegs war, leugnete er die Tat und setzte seine Lokaltour einfach fort.

Ob er das blutüberströmte Opfer nicht gesehen habe, wollte Richter Christian Liebhauser-Karl vom Angeklagten beim Prozess wissen. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er den Mann so schwer verletzt habe, so der Angeklagte. Er sei nur von einer Platzwunde ausgegangen. Das rechte Auge des Opfers wurde komplett zerstört, er trug außerdem bleibende Narben im Gesicht davon.

Staatsanwaltschaft: Hohes Gefahrenpotenzial

Laut Staatsanwältin Doris Wieser ist es völlig unverständlich, wie der Angeklagte eine fremde Person ohne Motiv dermaßen attackieren und verunstalten konnte. Jeder hätte demnach sein Opfer werden können. Vom Angeklagte gehe eine Gefahr aus, auch wegen seiner drei Vorstrafen, die erschwerend hinzu kämen.

Sein Mandant wolle den Schaden wieder gut machen, hieß es beim Prozess vom Verteidiger. 3.000 Euro wurden als Teilschmerzensgeld noch im Verfahren bar übergeben. Der Umstand und das Geständnis seien mildernd zu werten.

Richter: Brutalität zeugt von hoher krimineller Energie

Der Schöffensenat verurteilte den Angeklagten schließlich zu sechs Jahren Haft, sowie einem Teilschmerzensgeld von weiteren 3.000 Euro. Die Brutalität des Angeklagten zeuge von einer hohen kriminellen Energie, sagte Richter Christian Liebhauser-Karl in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidigung und Staatsanwältin erbaten drei Tage Bedenkzeit.