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Soziales

AK-Konsumentenschutz: 54.000 Beratungen

Die Arbeiterkammer hat am Mittwoch Bilanz über ihre Konsumentenschutz-Tätigkeit 2023 gezogen. Sie führte rund 54.000 kostenlose Beratungen durch und erstritt in Summe für Konsumentinnen und Konsumenten knapp 700.000 Euro – deutlich mehr, als im Jahr davor. Die meisten Anfragen betrafen Wohnen, Dienstleistungen und Einkauf.

Die Teuerung prägte die Anfragen an den AK-Konsumentenschutz 2023, sagte Leiter Stefan Achernig – vor allem bei den Miet- und Betriebskosten und im Energiebereich. Die 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hatten aber auch mit einer Vielzahl an Problemen bei Dienstleistungen, Reisen oder Online-Käufen zu tun. Etwa, wenn ein Smartphone bestellt und bezahlt, aber stattdessen nur ein Duschgel geliefert wurde. Oder wenn Partnervermittlungsinstitute und Anbieter von mehrere Tausend Euro teuren Online-Kursen das Rücktrittsrecht verweigerten.

„Einzelne scheitern oft“

Aber auch Phishing- und Betrugsfälle oder Versicherungsprobleme nach Hochwasserschäden und Unfällen im Auslandsurlaub konnten im Sinne der Betroffenen gelöst werden, so Achernig: „Fälle wie diese zeigen oft einmal, dass ein Einzelner probiert, es selbst zu lösen, aber oft scheitert. Wenn dann wir als Institution einschreiten sind die Leute und Unternehmen schneller bereit, eine Lösung zu finden. Es ist eine gute Konsequenz, dass man sagen kann, wir können einem Konsumenten helfen, wo er selber oft teilweise ansteht.“

In 72 Fällen wurden auch Klagen bei Gericht eingebracht. In Summe wurde mit knapp 700.000 Euro mehr als doppelt so viel erkämpft wie im Jahr 2022. Das liegt nicht zuletzt an einem Einzelfall, bei dem ein Inkassobüro 263.000 Euro Kredit von einer Frau ohne exekutionsfähiges Einkommen eintreiben wollte. Auch ihr konnte geholfen werden.

Konsumentenschutz für alle

Das Land unterstützt den Konsumentenschutz mit 320.000 Euro pro Jahr. AK-Präsident Günther Goach: „Dafür können alle Kärntnerinnen und Kärntner, egal von welcher Gesellschaftsschicht jemand kommt, ob er Landwirt ist, ob Gewerbetreiber, selbstständig, die Dienste für den Konsumentenschutz vollinhaltlich in Anspruch nehmen. Auch wenn Klagen notwendig sind wird das kostenlos bewerkstelligt.“

Die Arbeiterkammer fordert neuerlich, die Mietpreisbremse des Bundes auf alle, auch private, Wohnungen auszudehnen. Befristungen von Mietverhältnissen sollten abgeschafft oder zumindest auf fünf Jahre ausgedehnt werden, so die AK.