Angeklagte vor Gericht
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Gericht

Buchhalterin wegen Betruges verurteilt

Wegen schweren Betruges ist am Dienstag eine 59 Jahre alte Buchhalterin aus Klagenfurt von einem Schöffensenat am Landesgericht zu zwölf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Frau gestand den Betrug und machte den Schaden bereits wieder gut.

„Es tut mir wahnsinnig leid, ich weiß nicht, warum ich immer weitergemacht habe“, sagte die Angeklagte leise vor Gericht. Seit mehr als 20 Jahren arbeitete sie als Buchhalterin bei einem Jugendverband. Als sie 2014 eine höhere Summe für eine Zahnsanierung gebraucht habe, fing sie an, fingierte Rechnungen auszustellen und das Geld aufs eigene Konto zu buchen.

200.000 Euro für das tägliche leben ausgegeben

Als die Frau bemerkte, dass die Betrügereien nicht auffielen, machte sie weiter. Innerhalb von neuneinhalb Jahren zweigte sie 143 Beträge auf das eigene Konto ab. Der Vorsitzende des Schöffensenates Richter Gernot Kugi fragte, warum sie vor der Zahnsanierung niemanden um finanzielle Hilfe gebeten habe. Es habe niemand etwas gewusst, sie habe wie immer alles mit sich selbst ausgemacht, antwortete die Frau.

„Und was haben Sie mit dem weiteren Geld nach der Zahnsanierung gemacht“, fragte der Richter. Das habe sie im täglichen Leben mit drei Kindern ausgegeben, sagte die Angeklagte.

Bedingte Haft und 5.400 Euro Strafe

Weil die 59-Jährige bisher unbescholten war, ließ der Schöffensenat Milderungsgründe gelten. Als der schwere Betrug aufflog, gestand die Frau sofort und entschuldigte sich bei den Kollegen. Die Summe von knapp 200.000 Euro konnte sie bereits mit Hilfe ihres Bruders zurückzahlen.

Das Urteil lautet auf zwölf Monate Haft, bedingt auf drei Jahre. Außerdem muss die Frau 360 Tagsätze zu je 15 Euro Geldstrafe zahlen, das sind in Summe 5.400 Euro. Sie muss außerdem die Kosten des Verfahrens bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.