Angeklagter und Richterin Sanin
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Chronik

Drei Jahre Haft für Bankangestellten

Der 36 Jahre alte Bankangestellte, dem vorgeworfen wurde, den Ex-Tennisprofi Hans Kary um 600.000 Euro betrogen zu haben, ist am Montag am Landesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich muss er einen Kostenersatz von mehr als 500.000 Euro leisten. Der Mann zeigte sich geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bereits am 10. Jänner hätte der Betrugsprozess gegen den ehemaligen Bankangestellten stattfinden sollen. Weil die Schöffen zu einem falschen Termin bestellt worden waren, musste die Verhandlung aber verschoben werden – mehr dazu in Ex-Tennisprofi von Bankberater betrogen (kaernten.ORF.at; 10.1.2024).

Der Angeklagte musste sich wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges, Untreue und Geldwäsche verantworten. Er soll seinem Opfer eine lukrative Veranlagungsmöglichkeit vorgespielt haben, in Wirklichkeit habe er das Geld aber verspekuliert, warf ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Blankounterschriften verlangt

Der Angeklagte legte gleich zu Prozessbeginn ein Geständnis ab. Er soll das Vertrauensverhältnis zu dem langjährigen Bankkunden ausgenutzt haben. Er habe sich gezielt einen besonders finanzstarken Kunden ausgesucht und ihm angeboten, dass er sein Geld in ein Finanzprodukt investieren könne, das eigentlich nur Mitarbeitern der Bank offenstehe. Als der Kunde bereitwillig mehr als 100.000 Euro investieren wollte, steckte der Angeklagte das Geld jedoch in hochspekulative Produkte und verlor alles.

Außerdem habe der 36-Jährige sein Opfer verschiedene Schriftstücke blanko unterschreiben lassen, mit denen er sich mehrere 100.000 Euro sicherte. Um seine Taten zu verschleiern, gab er Fantasieverwendungszwecke für die Überweisungen an, etwa Zahlungen für ein Auto, Motorroller und Luxusmöbel.

Opfer: Hätte nie hochriskant veranlagt

Richterin Michaela Sanin, die dem Schöffensenat vorsitzt, fragte den Betrogenen, ob er sein Kapital dem Berater überlassen hätte, im Wissen, dieser würde es an eine externe Internetbank überweisen. Nie und nimmer, sagte der 75-Jährige, er habe und hätte nie hochriskant veranlagt. Früher sei er mit der Bank in seiner alten Heimat Spittal an der Drau immer zufrieden gewesen. Als seine langjährigen Berater nicht mehr in der Bank waren, sei ihm der jetzige Angeklagte empfohlen worden.

Dieser habe ihm auch bei den mehrmaligen persönlichen Treffen nie vorgelegt, wie sich sein Geld entwickeln würde. Auszüge habe er auch nicht mehr zugeschickt bekommen und aktiv nachgesehen habe er nicht, da er in Wien ein anderes Konto für das tägliche Leben nutze und in Kärnten nur das Depot habe verwalten lassen. Er habe dem Berater vertraut und auch mehrmals größere Summen Bargeld per Post eingeschrieben an den Mann geschickt.

Richterin: Extrem hohe kriminelle Energie

Nach kurzer Beratung wurde der Angeklagte – mit Ausnahme der Gewerbsmäßigkeit – schuldig gesprochen. Neben den drei Jahren Haft wurde er auch zum Kostenersatz in Höhe von 500.000 Euro an Kary und 20.000 Euro an die Bank verpflichtet. Richterin Sanin begründete das Urteil: „Auch wenn Sie sich nicht selbst bereichern wollten, so haben Sie den Kunden über die Art der Veranlagung getäuscht und sein Vertrauen missbraucht. Als im Mai schon alles verzockt war, haben Sie noch seine Lebensversicherung aufgelöst.“

Der Bereich der eigenmächtigen Veruntreuung würde am schwersten wiegen. Das Belügen und Täuschen von Kollegen und Vorgesetzten in fast 60 Fällen weise auf eine extrem hohe kriminelle Energie hin.

Angeklagter geht wohl in Privatkonkurs

Der 36-Jährige sprach von großem Druck, dem er zuvor ausgesetzt gewesen sei. Parallel zu seinem Studium habe er täglich zwei Stunden Arbeitsweg aus der Steiermark von seiner jungen Familie zur Bank in Spittal an der Drau zurückzulegen gehabt. Um sich abzulenken, habe er begonnen bei einer Onlinebank hochriskante Produkte zu kaufen. Entscheidungen tätigte er in Sekundenschnelle und wurde spielsüchtig. Was folgte war der Betrug, wir der Angeklagte sagte, ein Glücksspiel.

Als er nach mehr als einem Jahr Zocken hörte, dass eine interne Revision bevorstehe, gab er sofort alles zu, er wurde entlassen. Ein Zeuge aus der Bank sagte aus, der frühere Kollege sei nahezu froh gewesen, dass alles vorbei war. Nun, so sagte es seine Anwältin, gebe es für ihn nur noch den Privatkonkurs.