Drohnenaufnahme Millenniumspark
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Soziales

Millenniumspark-Mieten nun Fall für die AK

31 Prozent Mieterhöhung in der Wohnanlage Millenniumspark rufen nun neben der Stadt St. Veit und dem Land Kärnten auch den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer auf den Plan. Geprüft wird, ob ein Verbleib im Wohnbauförderdarlehen günstiger gewesen wäre. Den Differenzbetrag könnten die Mieter beim Siedlungswerk gerichtlich geltend machen.

Mitte Dezember flatterte den Mieterinnen und Mietern der St. Veiter Wohnhausanlage Millenniumspark ein Brief ins Haus, der es in sich hatte. Darin kündigte der Betreiber der Anlage, das Kärntner Siedlungswerk, eine Mieterhöhung von 31 Prozent an. Unter den Mieterinnen und Mietern war die Aufregung über die monatlichen Mehrkosten von bis zu 200 Euro pro Monat groß. Anfang Jänner wurde jedoch vom Siedlungswerk eine Lösung versprochen. Passiert ist bis jetzt allerdings nichts. Nun sind die Stadt St. Veit, das Land Kärnten und der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer tätig geworden.

Anonyme Mieterin: „Super Weihnachtsgschenk“

In der St. Veiter Wohnanlage Millenniumspark sind die Mieterinnen und Mieter fassungslos, denn sie müssen plötzlich um einiges mehr für das Wohnen bezahlen. Erst kurz vor Weihnachten wurden sie darüber verständigt. Eine Mieterin, sie möchte anonym bleiben, sagte: „Super Weihnachtsgeschenk, ich dachte nur bei mir: Perfekter Zeitpunkt. Dann war ich geschockt, baff – wo gibt es eine Mieterhöhung von 31 Prozent? Dieses Schreiben war für mich nicht klar, man hätte definitiv früher reagieren müssen. Warum müssen wir Mieter das jetzt ausbaden?“

Anonyme Mieterin des Millenniumspark
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Bei der betroffenen Mieterin haben sich die Wohnkosten um 160 Euro pro Monat erhöht, bei anderen beträgt die Erhöhung sogar 190 Euro. Die anonyme Mieterin sagte dazu: „Alleinerziehende Mütter überlegen sich schon, wegzuziehen, weil sie nicht wissen, wie sie sich das finanzieren sollen. Andere suchen einen Zweitjob und es kommt keine Erklärung.“

Bürgermeister sieht „unübliche“ Vorgangsweise

Die verzweifelten Mieterinnen und Mieter wandten sich an den St. Veiter Bürgermeister, Martin Kulmer (SPÖ). Dieser kontaktierte daraufhin das Kärntner Siedlungswerk. „Ich habe dort angerufen, die Antwort war eher nicht zufriedenstellend. Man hat von einem Kredit gesprochen, der im Hintergrund gelaufen ist, den man umgeschuldet hat auf einen Fixzinskredit – aber all das hilft den Mietern nicht. Man muss hier Lösungen finden, damit die Mietbelastung nach unten geht.“

Die Vorgehensweise des Siedlungswerkes sei, so Kulmer, „nicht nachvollziehbar". Zum einen die Kommunikation, dass man kurz vor Weihnachten die Information bekommt, dass man mit 1. Jänner mehr als 30 Prozent mehr Miete zahlt. Und zum anderen ist das von einer gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft eher unüblich, dass man in Zeiten wie diesen, wo alle Menschen von Teuerung betroffen sind, die Miete so erhöht.“

AK: Umschuldung auf Hypothekarkredit mit variablen Zinsen

Der Bürgermeister wandte sich daraufhin an die Wohnbauabteilung des Landes. Denn das Siedlungswerk hat im Sommer 2022 ein Förderdarlehen vorzeitig und begünstigt zurück gezahlt. Das Land beauftragte daraufhin die Mietrechtsexperten der Arbeiterkammer mit der Überprüfung des Falles. Mietrechtsexperte Michael Tschamer sagte: „Nach unserem aktuellen Wissensstand hat eine Umschuldung stattgefunden. Also vom Wohnbauförderungsdarlehen weg zu einem Hypothekarkredit mit variablen Zinssätzen. Es wird jetzt Teil der Überprüfung sein, ob das eine ‚vernünftige Entscheidung‘ war oder es nicht wesentlich besser gewesen wäre, in der Wohnbauförderung zu bleiben und dort die Tilgungspläne zu erfüllen.“

Siedlungswerk argumentiert mit Zinssteigerungen

Vom Kärntner Siedlungswerk will sich niemand öffentlich äußern. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es, man habe das Wohnbauförderdarlehen in ein Bankdarlehen umgewandelt, da die Raten des Förderdarlehens ab 2022 massiv gestiegen wären.

Siedlungswerk
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Kärntner Siedlungswerk

In dem Schreiben heißt es: „Mit einem Darlehen […] finanziert, war die konkrete Wohnanlage bis Ende 2023 mit variablen Zinsen ausgestattet. Diese Zinsen sind von 0,80 Prozent 2022 auf 4,45 Prozent Mitte 2023 gestiegen. Aus diesem Grund haben wir mit der Bank im Herbst 2023 Verhandlungen aufgenommen, wie die Belastung für die Kunden limitiert werden kann.“

Umschuldung dürfe nicht zu Verschlechterung führen

Dazu befragt, sagte Mietrechtsexperte Tschamer: „Allein aus dem Prinzip der Gemeinnützigkeit heraus sollte eine Umschuldung nicht zu einer Verschlechterung der Mietsituation – also einer Preiserhöhung – im Vergleich zu der Situation führen, wenn man in Wohnbauförderungsdarlehen geblieben wäre.“

Millenniumspark im Schnee von oben mittels Drohne gefilmt
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War das Wohnbauförderdarlehen günstiger? AK prüft

Mittlerweile wurde ein Fixzinssatz vereinbart, der die Miete wieder etwas reduzieren soll. Befürchtet wird jedoch, dass die Reduzierung nur minimal ausfallen werde. Die Arbeiterkammer will, wenn die Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass ein Verbleib beim Wohnbauförderdarlehen günstiger gewesen wäre, gerichtlich gegen das Siedlungswerk vorgehen.