Chronik

Lenkerin nach absichtlicher Kollision verurteilt

Wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung ist eine 36-Jährige am Landesgericht Klagenfurt zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt worden, davon 16 Monate bedingt. Der Frau wurde vorgeworfen, absichtlich in einen entgegenkommenden Kleintransporter gerast zu sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte leidet seit ihrer Jugend an einer psychischen Erkrankung. Kurz vor dem Vorfall befand sie sich auch in stationärer Behandlung, durfte aber im Oktober 2023 für das besagte Wochenende nach Hause und hätte im Anschluss die Behandlung im Krankenhaus fortsetzen sollen.

Der 36-jährigen Kärntnerin wird vorgeworfen, ihren Wagen in suizidaler Absicht in den Gegenverkehr gesteuert haben. Das Fahrzeug prallte auf der Turracher Straße mit knapp 95 km/h gegen den Kastenwagen eines 22-Jährigen. Nur durch die geistesgegenwärtige Reaktion des Mannes konnte ein Frontalzusammenstoß verhindert werden, der Lenker kam mit leichten Verletzungen davon.

Nach der Einvernahme der Angeklagten haben die Geschworenen am Mittwoch zwei Stunden beraten. Sie kamen zum Schluss, dass der Tatbestand der ursprünglichen Anklage – nämlich versuchter Mord – nicht erfüllt sei. Stattdessen gab es sechs zu zwei Stimmen für eine vorsätzlich schwere Körperverletzung. Die Angeklagte nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

„Tod eines Menschen in Kauf genommen“

Staatsanwältin Sandra Agnoli hatte zu Beginn in ihrem 15-minütigen Anklagevortrag erklärt, warum es trotz der leichten Verletzungen des Opfers zu einer Mordanklage gekommen war: „Auch wenn es keine typische Motivation hinter der Tat gibt und die Angeklagte das Opfer zufällig auswählte, wurde der Tod eines Menschen in Kauf genommen. Sie hat sich nicht gewünscht, dass er stirbt, aber es war ihr egal. Das nennt sich bedingter Vorsatz.“ Dass es nur zu einer Streifkollision gekommen ist, sei lediglich dem entgegenkommenden Fahrzeuglenker zu verdanken. Als die Angeklagte plötzlich auf die Gegenfahrbahn wechselte, bremste das Opfer sofort und lenkte sein Fahrzeug in Richtung Straßengraben.

Anwalt: „Psychische Erkrankung“

Philipp Tschernitz, der Verteidiger der 36-Jährigen, verwies auf die psychische Erkrankung seiner Mandantin. Diese hätte sich zum Tatzeitpunkt in einer schweren depressiven Episode befunden, weshalb der bedingte Vorsatz nicht gegeben gewesen sei. Die Angeklagte sei nicht des versuchten Mordes, sondern der groben fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Hierzu wäre sie auch geständig.

Frau fuhr zuvor eine Stunde herum

Die Angeklagte sagte aus, sie habe nicht in Kauf genommen, dass ein anderer Mensch sterbe. Das, was sie getan habe, tue ihr leid. An jenem Sonntag Anfang Oktober sei sie schon eine Stunde herum gefahren, ihr sei aber kein Lkw entgegengekommen. Schließlich sah sie den Kastenwagen, gelenkt von einem 22-Jährigen, und fuhr auf ihn zu. Beim Opfer entschuldigte sich die Angeklagte am Mittwoch im Gerichtssaal. Zudem erhielt der 22-Jährige vor der Verhandlung eine Entschädigung.

Hilfe im Krisenfall

Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Die Psychiatrische Soforthilfe bietet unter 01/313 30 rund um die Uhr Rat und Unterstützung im Krisenfall. Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.