Der Mann hatte sich zwar mit einer Krankmeldung entschuldigt, doch auch mit diesem Dokument nahm es der Kärntner offenbar nicht so genau: Die Krankmeldung endete nämlich am Mittwoch, weshalb Richter Christian Liebhauser-Karl das Fernbleiben auch nicht entschuldigte. Der 40-Jährige wollte mit der Fälschung des Zeugnisses erreichen, dass seine Tochter auf einem Gymnasium aufgenommen wird, was vorerst sogar glückte.
Direktor sagte als Zeuge aus
Die Sache flog erst später auf, erklärte der Direktor der betroffenen Klagenfurter Volksschule, der als Zeuge aussagte. Er erklärte, dass der Angeklagte einen wichtigen Zusatz im Zeugnis verdeckt habe, nämlich dass das Mädchen in Mathematik und Deutsch nach dem Lehrplan der allgemeinen Sonderschule unterrichtet wurde. Durch diese Fälschung sei die Aufnahme in ein Gymnasium ermöglicht worden.
Erst nachdem sich eine Kollegin des Gymnasiums an den Direktor gewandt habe und sich über die schlechten Deutschkenntnisse der Schülerin informieren wollte, sei der Betrug herausgekommen. „Kommt so etwas öfter vor?“, wollte der Richter von dem Zeugen wissen. Die Antwort des 54-jährigen Direktors: „Das ist mir bisher noch nie passiert.“ Mittlerweile besuche die Schülerin eine Mittelschule.
Zeugnis besonders geschützte Urkunde
Richter Liebhauser-Karl verurteilte den 40-Jährigen schließlich zu drei Monaten bedingter Haft und der Übernahme der Verfahrenskosten. Da es sich bei einem Zeugnis um eine besonders geschützte Urkunde handelt, hätte der Strafrahmen auch bis zu zwei Jahre Haft betragen können. Mildernd habe sich das Schuldgeständnis sowie die erste bezahlte Rate einer von der Staatsanwaltschaft angebotenen Diversion ausgewirkt.