Im Jänner 2022 trat das Gesetz in Kraft, es ist aber noch immer bei Vielen unbekannt. Ein Brief der Versicherung, in Englisch oder Italienisch, ist mitzuführen, der bestätigt, dass diese bei Unfällen Schäden an dritten übernimmt. Die Kärntnerin Gerlind R. kennt das Gesetz und wurde auch schon überprüft. Auf dem Weg zum Monte Lussari fragten sie zwei uniformierte Männer auf dem Büßerweg durch den Wald nach der Versicherungsbestätigung. Da sie eine mit hatte, war der Fall erledigt. Sie ersparte sich ein Bußgeld in der Höhe von 100 bis 150 Euro.
Gesetz gilt für alle Nationalitäten
Das Gesetz gilt für alle Nationalitäten. Wie viele, zum Beispiel in Tarvis oder in Südtirol, bereits Strafe zahlen mussten, ist nicht bekannt. Filipp Ulbing kennt das Problem. Der Alpinreferent des Klagenfurter Alpenvereins schickt bei Gemeinschaftstouren eine Kopie der Versicherungs-Bestätigung in Italienisch an die Handys der Teilnehmer. Gemeinsam mit dem Alpenvereinsausweis und einem Lichtbildausweis reiche das bei einer Kontrolle.
Auch Schneeschuhwanderer brauchen Bestätigung
Mitglieder alpiner Vereine haben meist eine Haftpflichtdeckung von drei Millionen Euro. Wintersportler in Tarvis erzählten, dass mittlerweile nicht nur Skifahrer und Tourengeher so eine Bestätigung brauchen, sondern auch Schneeschuhwanderer.