Brand
Berufsfeuerwehr Klagenfurt
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Chronik

Welche Versicherung im Brandfall zahlt

Ruß, Gestank, verbrannte Möbel, versengte Wände: Brände legen oft Existenzen in Schutt und Asche. Viele glauben sich mit einer Haushaltsversicherung gut geschützt, erleben aber dann ein böses Erwachen. Versicherungen zahlen nicht immer – etwa bei grober Fahrlässigkeit – oder bezahlen nur Teilschäden, auch wenn ein ganzes Haus niederbrennt.

Zwischen einer Haushaltsversicherung und einer Eigenheimversicherung besteht ein großer Unterschied. Erstere deckt nur bewegliches Gut ab, also nur den Inhalt eines Gebäudes oder einer Wohnung, so Patrick Madl von durchblicker.at: „Man kann sich das so vorstellen, wie wenn man das ganze Gebäude auf den Kopf dreht. Alles, was herausfällt, ist von der Haushaltsversicherung auch im Fall eines Brandes versichert. Das Gebäude allerdings benötigt eine Eigenheimversicherung, die auch die Gebäudesubstanz mitversichert.“

Inhaltsversicherung abschließen

Wichtig sei, für ein Gebäude müsse man auch eine Inhaltsversicherung abgeschlossen haben, damit man umfassend versichert sei: „Wenn ich eine reine Wohnungseinheit beziehe, dann reicht die Haushaltsversicherung in der Regel." Aber Feuerschäden sind in seltenen Fällen nicht bei der Eigenheimversicherung inkludiert. Im Zweifelsfall also lieber einen zweiten Blick in die Versicherungspolizze werfen oder einen Online-Versicherungsvergleich durchführen.“

Wer eine Feuerversicherung abgeschlossen hat, sollte dann aber gegen Brände, Feuer durch direkte oder indirekte Blitzschläge und Verpuffungsschäden geschützt sein. Außer, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor, so Madl: „Ich würde auf jeden Fall gerade in der Feuerversicherung allen empfehlen, hier die grobe Fahrlässigkeit mit einzuschließen. Denn das kann auch sein, dass man zum Beispiel vergisst, eine Kerze auszulöschen, kurz in den Nebenraum geht, zurückkommt und die ganze Wohnung oder das Haus steht in Brand. Das wäre schon etwas grob Fahrlässiges, was jedem schon einmal passiert ist oder passieren hätte können.“ Über eine Mehrprämie lässt sich auch so eine grobe Fahrlässigkeit mit versichern.

Bei Vorsatz wird nicht gezahlt

Um seinen Versicherungsschutz umfallen kann aber auch, wer die Versicherungsprämie zu spät einbezahlt hat. „Auch bei Vorsatz, der Nachstufe zur groben Fahrlässigkeit, würde die Versicherung in der Regel nicht bezahlen. Wenn ich den Schaden selbst herbeiführe und hier vorsätzlich etwas tue, wo ich davon ausgehen hätte können, dass es schief gehen kann.“ Dazu gehört es zum Beispiel in Innenräumen eine Feuerschale oder einen ungeeigneten Heizofen zu verwenden.

Verursacher haftet für Schäden

Wird ein Brand von einem Dritten verursacht, zum Beispiel bei Bau- oder Reparaturarbeiten, haftet der betreffende Dritte, zum Beispiel die ausführende Firma. Die Versicherung steige unter Umständen dann aus, wenn die Firma in Konkurs gehe, so Madl oder auch, wenn die Firma gar nicht versichert sei. Auch in diesem Fall bleibt man ohne eigene Versicherung auf den Kosten für die Sanierung von Brandschäden sitzen.