Eingang Landesgericht
ORF
ORF
Chronik

Urteil nach tödlichem Arbeitsunfall

Vier Jahre nach einem tödlichen Arbeitsunfall in Wolfsberg sind am Donnerstag zwei Mitarbeiter einer oberösterreichischen Montagefirma am Landesgericht verurteilt worden. Ein 52-Jähriger erhielt wegen grob fahrlässiger Tötung drei Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe. Ein 39-Jähriger erhielt wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe.

Im Jahr 2019 hatten sich gleich zwei tödliche Unfälle am selben Firmengelände in Wolfsberg ereignet. Im Sommer war ein Monteur in einer Trockenkammer auf eine Zwischendecke aus Blech gestiegen. Das Blech hielt seinem Gewicht nicht stand, der Mann stürzte in die Tiefe und starb. Monate später hätten sichere Gehwege, sogenannte „Catwalks“, zwischen den Stahlträgern installiert werden sollen, um solche Abstürze zu verhindern. Ausgerechnet bei diesen Arbeiten trat wieder ein Arbeiter auf das Blech, das erneut nachgab – auch dieser Arbeiter wurde durch den sieben Meter tiefen Absturz tödlich verletzt.

Sachverständiger: Absicherung war nicht genügend

Bei der Befragung des Sachverständigen bei dem Prozess am Landesgericht Klagenfurt ging es darum, welche Sicherheitsanweisungen die Arbeiter von den Verantwortlichen bekommen hatten. Diese seien sehr allgemein gehalten gewesen, einen Montageplan habe es gar nicht gegeben, sagte der Sachverständige.

Er referierte erst über verschiedene Formen der Absturzsicherungen, im vorliegenden Fall hätte man etwa das gesamte Blechdach großflächig mit Holzplanken abdecken können. Die Variante auf der betroffenen Baustelle, dass nur einzelne Bretter zwischen den Stahlträgern ausgelegt worden seien, sei nicht genügend gewesen. Hätte man die Arbeiten etwa über eine Hebebühne von unten ausgeführt, hätten sich die Arbeiter mit einem Seil sichern können.

Angeklagte erklärten sich für nicht zuständig

Angeklagt waren die oberösterreichische Firma, die die Montage übernommen hatte, nach der Verbandsverantwortlichkeit, außerdem zwei Mitarbeiter. Der angeklagte 39-jährige Schlosser und Vorarbeiter gab zu Protokoll, weder für die Sicherheit auf der Baustelle in Wolfsberg zuständig gewesen zu sein noch genaue Sicherheitsanweisungen bekommen zu haben. Der 52-jährige Montageleiter erklärte ebenfalls, dass er nicht für die Sicherheit verantwortlich sei. Dennoch habe er dem Schlosser die Information gegeben, die Arbeiten nur über die Hebebühne und mit Sicherheitsseil durchzuführen. Schriftlich festgehalten wurde diese Anweisung aber nicht, bemängelte Richterin Sabine Götz im Laufe des Prozesses.

Auch der Chef der Firma sagte, er fühle sich nicht verantwortlich. Seinen Angaben nach würden alle Mitarbeiter im Bereich der Sicherheit geschult und es wurde klar kommuniziert, dass die „Catwalks“ nur über die Hebebühne und das sichernde Seil zu errichten gewesen seien.

Richterin Götz: Kein Sicherheitskonzept

Richterin Götz sprach schließlich beide angeklagten Personen schuldig. „Es gab kein Sicherheitskonzept“, erklärte sie in Hinblick auf den Montageleiter. Konkrete Anweisungen des Angeklagten habe man im Prozess nicht feststellen können, auch schriftlich liege nichts vor. Noch dazu hätte man speziell für den Verunfallten – er war ungarischer Staatsbürger – Sicherheitsanweisungen in einer für ihn verständlichen Art geben müssen. Der 52-Jährige wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft und 6.000 Euro Geldstrafe – zu 200 Tagessätzen zu je 30 Euro – verurteilt.

Und zum 39-jährigen Montagevorarbeiter meinte die Richterin: „Ich verstehe, dass Sie aus Ihrer Sicht zu dem Urteil kommen, wie die sprichwörtliche Jungfrau zum Kind.“ Allerdings hätte jeder, der eine Gefahrenquelle erkennt, diese zu melden: „Es wäre Ihre Aufgabe als Vorarbeiter gewesen, zu sagen: So geht das nicht. Dass die ausgelegten Bretter keine passende Sicherung waren, ist klar.“ Der 39-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro – zu 150 Tagessätzen zu je 15 Euro – verurteilt.

50.000 Euro Geldstrafe für Firma

Die ausführende Firma wurde auch noch nach der Verbandsverantwortlichkeit zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 5.000 Euro, also gesamt 50.000 Euro, verurteilt. Alle Urteile waren nicht rechtskräftig, die Anwälte des Montageleiters und der Firma meldeten Nichtigkeitsbeschwerde an.